Essen verrechnet

Einem Berliner Kellner wurde das von seinem Arbeitgeber gestellte Essen vom Hartz-IV-Aufstockersatz abgezogen. Seine Klage dagegen wurde vom Bundessozialgericht abgewiesen. Das Jobcenter habe die Kosten für die Verpflegung bei der Berechnung der Staatshilfen zutreffend als Einkommen berücksichtigt, teilte das Gericht mit.

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"Essen verrechnet", UZ vom 13. August 2021



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