Einem Berliner Kellner wurde das von seinem Arbeitgeber gestellte Essen vom Hartz-IV-Aufstockersatz abgezogen. Seine Klage dagegen wurde vom Bundessozialgericht abgewiesen. Das Jobcenter habe die Kosten für die Verpflegung bei der Berechnung der Staatshilfen zutreffend als Einkommen berücksichtigt, teilte das Gericht mit.
Essen verrechnet
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