Rentenreform: Die Bundesregierung setzt nur das um, was unser Leben verschlechtert

Rosinenpickerei

Bereits vor dem bundesweiten Protest am vergangenen Samstag war der Unmut über neue Grausamkeiten der Bundesregierung unüberhörbar. Im Zentrum der Kritik steht neben der Gesundheitsreform die geplante Rentenreform. Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hatte dazu erklärt, die von einer Expertenkommission ausgearbeitete Rente sei ein „Gesamtkunstwerk“, bei dem man sich nicht die Rosinen herauspicken könne.

Nach solchen Rosinen muss man lange suchen. Ich habe dennoch ein Rentenreform-Rosinchen gefunden: Es gibt tatsächlich einen Vorschlag besagter Expertenkommission, der das Leben der ärmsten Rentnerinnen und Rentner spürbar verbessern würde. Es handelt sich um die Empfehlung 19. Dabei geht es darum, dass Empfänger von Grundsicherung im Alter künftig einen Teil ihrer gesetzlichen Rente behalten sollen. Berichtet wurde darüber so gut wie gar nicht. Gefunden habe ich den Bericht bei „gegen-hartz.de“, einer Internet-Plattform für Bürgergeld-Nachrichten.

Dort heißt es: „Die Alterssicherungskommission schlägt vor, künftig allen Grundsicherungsbeziehenden einen Teil ihrer gesetzlichen Rente zu lassen – auch dann, wenn sie die bisher erforderlichen 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nicht erreichen.“

Im Abschlussbericht der Expertenkommission lesen wir: „Die Kommission hält einen Freibetrag von beispielsweise 20 oder 30 Prozent der Bruttorente ab dem ersten Euro für denkbar.“ Bei einer Rente von 1.000 Euro – ab dieser Schwelle wird ein Antrag auf Grundsicherung im Alter empfohlen – würden bei einem Freibetrag von 20 Prozent 200 Euro anrechnungsfrei; bei einer Rente von 500 Euro wären es immerhin 100 Euro. Nicht viel, aber weit besser als der heutige Zustand. Bisher wird Rentnerinnen und Rentnern jeder Cent von der Grundsicherung von derzeit 563 Euro abgezogen – als hätten sie nie gearbeitet. Das gilt bislang für alle, die nicht mindestens 33 Jahre eingezahlt haben, und trifft vor allem Frauen, die jahrelang keinen Kita-Platz fanden, Angehörige pflegten oder aus anderen Gründen gebrochene Erwerbsbiografien haben. Um diesen Menschen zu helfen, wurde vor fünf Jahren, am 1. Januar 2021, vom damaligen SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil der Grundrentenzuschlag eingeführt. Doch wer auch nur einen einzigen Monat der geforderten 33 Versicherungsjahre nicht erreicht, geht leer aus – aller Lebensarbeitsleistung zum Trotz.

Leistung soll sich lohnen, so werden wir Tag und Nacht zugetrötet. Rentnerinnen mit weniger als 33 Beitragsjahren spüren davon rein gar nichts. Die großen Sozialverbände wissen das und setzen sich bereits seit Jahren für gerechtere Regelungen für Grundsicherungsbeziehende ein. So begrüßte die VdK-Präsidentin Verena Bentele den neuen Vorschlag der Expertenkommission, genauso wie der SoVD, die DGB-Rentenkommission und die Frauen-Alterssicherungskonferenz 2026 von ver.di. Doch all diese Äußerungen schafften es nicht in die Schlagzeilen, sondern erschienen allenfalls als Nebensatz in der Berichterstattung. Dabei ist der aktuelle Vorschlag nicht neu: Bereits seit 2021 fordern DGB, ver.di und der Sozialverband SoVD einen Freibetrag für alle Bezieher von Grund­sicherung im Alter. Der Sozialverband VdK forderte im Jahr 2023 und in seinen Forderungen zur Bundestagswahl 2025 erneut auch einen „Freibetrag für die gesetzliche Rente in der Grundsicherung für alle Grundsicherungsempfänger, unabhängig von den Grundrentenjahren“.

Was würde es eigentlich kosten, armen Rentnerinnen und Rentnern, die mit Grundsicherung im Alter aufstocken müssen, 20 Prozent ihrer erarbeiteten Rente anrechnungsfrei zu belassen?

Derzeit beziehen in Deutschland circa 1,28 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter. Davon erhalten 750.000 eine gesetzliche Rente. Heute profitieren nur 150.000 von dem Freibetrag nach 33 Jahren. Würde die Empfehlung 19 der Expertenkommission umgesetzt, würden 600.000 zusätzliche Rentnerinnen davon profitieren, sowie 520.000 Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung, die dem Vorschlag zufolge gleichfalls einbezogen werden sollen. Alles in allem wären das etwa 1,2 Millionen Menschen. Grob geschätzt würde das Ganze eine Milliarde Euro pro Jahr kosten. Die Kommission selbst erwähnt in ihrer bevorzugten Variante 500 Millionen Euro, allerdings ohne die Empfänger von Erwerbsminderungsrenten. Eine Milliarde Euro – das entspricht gerade einmal den Kosten für eine einzige komplette Patriot-Batterie. Das sollte uns eine kleine Verbesserung der Lage armer Rentner wert sein. Dafür müssen wir nur die irrwitzigen Militärausgaben endlich stoppen. Die Altersarmut würde es nicht beseitigen. Aber es wäre eine kleine Anerkennung der Lebensleistung armer alter Menschen.

Die Verwaltungsausgaben lägen übrigens bei null Euro – ganz im Gegensatz zur beschlossenen Mütterrente –, denn schließlich handelt es sich hier um Beziehende von Grundsicherung im Alter, bei denen die gesetzlichen Renten (und alle anderen eventuellen Geldzuflüsse) bereits jetzt centgenau geprüft werden.

Wird die Empfehlung 19 der Rentenkommission durchkommen oder als vermeintlich „unfinanzierbar“ in der Versenkung verschwinden? Es steht zu befürchten, dass die Regierung Merz/Klingbeil sich nur die Rosinen rauspicken wird, die das Leben der meisten Menschen verschlechtern, statt es zu verbessern.

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"Rosinenpickerei", UZ vom 2. Oktober 2026



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