„Flintenweib“

Das Landgericht Wuppertal hat eine 78-jährige Solingerin freigesprochen, die im Januar 2023 einen Tweet von Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) auf X mit folgendem Satz kommentiert hatte: „Früher nannte man solche Frauen Flintenweiber!“. Nachdem Strack-Zimmermann Anzeige erstattet hatte, erhielt die Rentnerin zunächst einen Strafbefehl wegen Beleidigung. Es folgte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 750 Euro am Solinger Amtsgericht, bevor das Verfahren in Wuppertal in die Berufung ging. Nach übereinstimmenden Medienberichten ist mit dem Freispruch nicht abschließend geklärt, ob Strack-Zimmermann straffrei als „Flintenweib“ bezeichnet werden darf. Das komme auf den Kontext an, so das Berufungsgericht.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"„Flintenweib“", UZ vom 11. Oktober 2024



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Stern.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit