Tag der Bundeswehr in Jagel

Flugschau am Boden

Von Ralf Cüppers

Am 15. Juni veranstaltete die Bundeswehr einen Tag der offenen Tür. Der „Tag der Bundeswehr“ ist „eine Art militärischer ‚Volksfeste‘“; mit denen „neuer Nachwuchs und Zustimmung zur aktuellen Militärpolitik geworben werden“, schreibt die „Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegner“ (DFG-VK) und rief zu Protesten an den Bundeswehr-Standorten in Deutschland auf.

Die Aktionen gegen den „Tag der Bundeswehr“ fielen am Fliegerhorst im schleswig-holsteinischen Jagel mit der 41. Mahnwache gegen die Aufrüstung der Bundeswehr mit Cyberkrieg, Drohnen und elektronischer Kampfführung zusammen. Zum 15. Juni hatte dazu die DFG-VK zum 2. Offenen Kriegsatelier eingeladen und verband dies mit der Blockade der Eingänge zum Drohnen- und Tornadostandort Jagel.

Vier Frauen lasen aus Peter Grants Theaterstück „Am Boden“, das den Arbeitsalltag einer Drohnenpilotin beschreibt. Der Künstler Knut Andresen (DKP) brachte eigene Bilder mit: „Bleib standhaft für den Frieden“ und „Lass dich nicht zum Mörder machen“. Aktivisten gestalteten einen Kriegs-Schau-Platz. Vor dem Fußgängereingang informierten die DFG-VK über die Aktivitäten des Drohnen- und Tornadostandortes und verteilten Flugblätter zu „Bundeswehr – gefährlich, sinnlos, teuer“.

Der geplanten Blockade wurde die Auflage erteilt, dass Hauptwache, Südwache und alle „Crashtore“ freizuhalten seien, da sonst das Rettungskonzept der Bundeswehr für den Fall eines Massenanfalls von Verletzten nicht gewährleistet sei. Dies akzeptierten die Veranstalter der Proteste unter der Bedingung, „dass die Flugzeuge am Boden bleiben, solange Publikum auf dem Standort ist“. Das wurde nicht ganz erreicht, aber damit keine Flugzeuge zusammenstoßen können, musste die Bundeswehr auf Formationsflüge verzichten. Bei zwei Flugschauen durfte maximal ein Flugzeug zur Zeit in der Luft sein, eine dritte Flugschau wurde ganz untersagt und auch die in Jagel stationierte Heron-Drohne musste am Boden bleiben.

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"Flugschau am Boden", UZ vom 21. Juni 2019



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