Gericht untersagt Streik

Das Berliner Arbeitsgericht hat den von ver.di und GEW geplanten unbefristeten Streik an kommunalen Kitas untersagt. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg berichtete am Dienstag, dass ver.di gegen das Urteil „schnellstmöglich“ in Berufung gehen wolle. Mit der ausführlichen schriftlichen Begründung des Gerichts müsse sich die Gewerkschaft erst einmal gründlich beschäftigen.

Ursprünglich hatten ver.di und GEW zu einem unbefristeten Streik in den gut 280 kommunalen Berliner Kitas ab Anfang der Woche aufgerufen. Doch das Arbeitsgericht Berlin gab einem Eilantrag des Landes Berlin statt und untersagte den Streik. Die Beschäftigten wollen einen Tarifvertrag erkämpfen, der ihnen unter anderem bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und Entlastung bringen soll.

Der Berliner Senat lehnt Tarifverhandlungen zu diesen Themen grundsätzlich ab. Er argumentiert damit, dass das Land Berlin Mitglied in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) sei und somit solche Vereinbarungen nicht alleine treffen dürfe. Das Arbeitsgericht verwies bei seiner Entscheidung auf eine geltende Friedenspflicht. Es nannte aber auch „verbandsrechtliche Gründe“. Das Land Berlin könne nicht dazu gezwungen werden, durch Aufnahme von Tarifverhandlungen einen Rauswurf aus der TdL zu riskieren.

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"Gericht untersagt Streik", UZ vom 4. Oktober 2024



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