Am vergangenen Freitag hat der Bundestag die als „Heizungsgesetz“ bekannte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Es soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dem Beschluss war eine monatelange Debatte innerhalb und außerhalb der Ampel-Koalition vorangegangen, in der sich insbesondere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) für das Gesetz eingesetzt hatte. Zukünftig sollen laut Beschluss nur noch Heizungen verbaut und betrieben werden, die zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Welche Fristen gelten, hängt von der kommunalen Wärmeplanung ab. In größeren Städten über 100.000 Einwohner sollen solche Pläne bis zur Jahresmitte 2026 aufgestellt werden.
Heizungsgesetz beschlossen
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)