Vom Umgang mit Geflohenen

Jahrhundertealte Praxis: Kirchenasyl

Von Frank Schumacher

In Bayern laufen sich Staatsanwaltschaften heiß: Aktuell laufen 19 Ermittlungsverfahren gegen Geistliche, deren Gemeinden Kirchenasyl gewähren. Diese jahrhundertealte Schutzpraxis von Kirchengemeinden soll Fliehenden und Geflüchteten helfen, Gewaltandrohungen, Abschiebungen und Verfolgungen nicht mehr nur zu erleiden, sondern wirksam zu entgegnen.

Zur Zeit sind rund 530 Personen in ca. 315 verschiedenen Gemeinden unter diesem Schutz.

Das die Pfarrer als Verantwortliche ihrer Gemeinden nun mit dem Vorwurf der „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ konfrontiert werden, ist auf jeden Fall eine massive Einschüchterung und eine Drohung mit strafrechtlichen Konsequenzen. Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche weist darauf hin, dass 2015 staatlicherseits die grundsätzliche Akzeptanz des Kirchenasyls bekräftigt wurde, umso unverständlicher dieses Vorgehen in Bayern.

„Ich habe kein Verständnis für die Kriminalisierung von Menschen, die gewaltfrei dafür eintreten, Menschenrechte zu achten und Leben zu schützen“, sagt Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG. „Kirchenasyl ist eine Tradition, die unseren Rechtsstaat stärkt und nicht von ihm verfolgt werden sollte.“

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) erklärte zwar vollmundig, die christliche Tradition und Praxis nicht in Frage zu stellen, eine Weisung an die Staatsanwaltschaften ist bisher aber unterblieben. Dazu passen die aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge liegt immer noch bei 278000, abgelehnt wurden allein im März über 30000 Anträge und über 13000 Anträge wurden nach dem Dublin-Verfahren (zwangsweise Rückführung in das erste EU-Land, in das Flüchtlinge kamen) aus den Aktenstapeln entfernt.

Welches Schicksal den abgelehnten oder rückgeführten Menschen droht, kann sich jeder vorstellen, die gesamte Praxis im Umgang mit den Geflohenen ist weder mit den in Bayern so beliebten christlichen Werten noch mit unserem Grundgesetz zu vereinbaren. Kirchenasyl ist lobenswert, kann aber die politische Forderung nach menschenwürdigem Verhalten nicht ersetzen.

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"Jahrhundertealte Praxis: Kirchenasyl", UZ vom 21. April 2017



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