Landesregierung verbietet Aussagen im Fall Oury Jalloh

Kartell des Schweigens

Elias Conte

290503 jalloh - Kartell des Schweigens - Polizei, Rassismus, Rechtsprechung/Prozesse/Gerichtsurteile - Politik
Wandkollage zur Erinnerung an
Oury Jalloh (Foto: Karenkarnak / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0)

Im Juni 2018 beauftragte der Rechtsausschuss des sachsen-anhaltinischen Landtags zwei Sonderermittler, den früheren grünen Bundestagsabgeordneten Jerzy Montag und den Münchner Ex-Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel, mit der Prüfung der Akten und weiteren Zeugenvernehmungen im Todesfall Oury Jalloh. Jalloh, der aus Sierra Leone stammte, war am 7. Januar 2005, an Händen und Füßen gefesselt, in Dessau in Polizeigewahrsam genommen und von den Beamten auf die Pritsche der Haftzelle fixiert worden. Später fand man ihn tot. Er war verbrannt. Offiziell hieß es, er habe sich selbst angezündet. 15 Jahre lang durchlief das Strafverfahren, das die Angehörigen Jallohs gegen die beteiligten Polizeibeamten auf den Weg gebracht hatten, im Zickzack alle nur denkbaren juristischen Instanzen. Zuletzt bestätigte das Oberlandesgericht Naumburg die Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft, dass der hinreichende Tatverdacht für eine Fremdtötung nicht vorliege. Dem zunächst für die Ermittlungen zuständigen Oberstaatsanwalt Folker Bittmann, der 2017 den Verdacht eines Tötungsdelikts durch Polizeibeamte für wahrscheinlich hielt, nahm man den Fall weg. Die Staatsanwaltschaft Halle stellt kurze Zeit später das Verfahren ein. Jene Oberstaatsanwältin, die die Einstellung verfügte, Heike Geyer, wird in Kürze von der Landesregierung mit der Ernennung zur Generalstaatsanwältin belohnt werden.

Jahre verschleppter und torpedierter Ermittlungen gingen ins Land, eine Vielzahl von Fragen ist immer noch offen: So stellte der Frankfurter Radiologe Boris Bodelle in seinem Gutachten fest, dass Jalloh vor Todeseintritt Brüche des Nasenbeins, des Schädeldachs, der Nasenscheidewand und einer Rippe erlitten haben muss. Nach den Ermittlungen, zusammengefasst in einem Aktenvermerk des Dessauer Oberstaatsanwalts Bittmann, soll Jalloh bei Ausbruch des Feuers bereits tot gewesen sein. Laut Polizeiprotokoll hatte er anlässlich seiner körperlichen Durchsuchung bei seiner Festnahme kein Feuerzeug bei sich, später wurde gleichwohl ein solches im Brandschutt gefunden. Fragen über Fragen, die die beiden Sonderermittler hätten abarbeiten sollen. Doch sie werden keine Antworten bekommen. Die Landesregierung mauert.

Zunächst schickte das Justizministerium seinen Staatssekretär Josef Molkenbur vor. Der ließ verlauten, die als Zeugen in Betracht kommenden sieben Justizbeamten seien nur vor einem Ausschuss verpflichtet auszusagen, nicht aber gegenüber den Sonderermittlern. Dann schaltete sich die CDU-Fraktion im Landtag ein: Auch gegenüber dem Rechtsausschuss bestehe keine Veranlassung zur Aussage, da sich die sieben „in ihrer richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt sehen“. Tatsächlich hatte sich der „Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt“ am 9. Juli in einer Pressemitteilung vehement für ein Kartell des Schweigens eingesetzt: Ein Ausschuss des Landtags als Teil der Exekutive könne sich niemals anmaßen, richterliche Entscheidungen zu hinterfragen – da schiebe die Gewaltenteilung einen Riegel vor und man berufe sich auf die „Amtsverschwiegenheit“. Den einzigen Weg zur Aufklärung des Todes von Oury Jalloh durch reguläre Zeugenvernehmungen im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses nach Artikel 54 der Landesverfassung, den die Linksfraktion zuletzt im Februar 2019 beantragt hatte, versperrte die Landtagsmehrheit von CDU, SPD und Grünen.

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"Kartell des Schweigens", UZ vom 17. Juli 2020



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