Neues Gutachten im Fall Oury Jalloh bestätigt abgewiesene Beweise

Es war Mord

Am 7. Januar 2005 verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh in der Gewahrsamszelle Nummer 5 des Polizeireviers Dessau. Fast 17 Jahre später hat nun eine durch den international ausgewiesenen britischen Brandexperten Iain Peck originalgetreu durchgeführte Tatsimulation den Beweis dafür geliefert, dass Jalloh durch fremde Hand zu Tode kam. Mehrere frühere Brandgutachten, die die These vom Mord an dem Asylbewerber stützten, waren von der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft nicht als Beweismittel anerkannt worden. Peck kommt nach seiner Tatrekonstruktion zu dem Ergebnis, dass eine größere Menge Brandbeschleuniger (er spricht von etwa 2,5 Litern Benzin) „absichtlich entzündet“ worden sei. Nach einem Brandbeschleuniger war anlässlich der nach dem Tod Jallohs eingeleiteten Ermittlungen nie gesucht worden.

Das Strafverfahren gegen die diensttuenden Polizeibeamten wegen eines Tötungsdelikts wurde 2018 eingestellt, nachdem die Familie des aus Sierra Leone stammenden Afrikaners und die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ über 13 Jahre unzählige Versuche unternommen hatte, die Täter dingfest zu machen. Auf Basis der aktuellen Tatsachenlage streben sie nun einen neuen Wiederaufnahmeantrag an. Begleitend soll eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt auf den Weg gebracht werden.

Der Befund des neuen Brandgutachtens reiht sich nahtlos ein in die Feststellungen früherer Gutachten: Der Radiologe Boris Bodelle kam 2019 zum Ergebnis, dass Jalloh vor Eintritt des Todes einen Nasenbeinbruch, einen Bruch des Schädeldachs und einen Bruch der 11. Rippe erlitten haben musste. Da Polizeiarzt Blodau unmittelbar nach der Zuführung Jallohs in die Gewahrsamszelle am Morgen des 7. Januars 2005 bei der üblichen Eingangsuntersuchung keinerlei Verletzungen attestiert hatte, müssen Jalloh die Verletzungen zwischen 9.30 Uhr und dem Ausbruch des Feuers zugefügt worden sein. Frühere toxikologische Befunde bestätigen ebenfalls, dass Oury Jalloh zum Zeitpunkt des Feuerausbruchs bereits tot gewesen sein muss: Weder fand sich das für bei lebendigem Leib verbrannte Opfer typische Stresshormon Noradrenalin in seinem Urin, noch das durch die Atmung in einem Brandherd regelmäßig aufgenommene Kohlenmonoxid.

Die These der Ermittlungsbehörden, er müsse sich selbst angezündet haben, steht in krassem Gegensatz zu den Tatsachen: Jalloh war an Händen und Füßen auf die feuerfeste (!) Matratze fixiert, Personen im Polizeigewahrsam werden sämtliche gefahrauslösenden Gegenstände – auch Feuerzeuge oder Zündhölzer – weggenommen. Auch der zuständige Oberstaatsanwalt Folker Bittmann legte in einem Aktenvermerk nieder, dass der Tod des Asylbewerbers „fremdverschuldet“ sei. Daraufhin nahm man ihm 2017 den Fall weg.

Wer Zugang zu dem Haftraum hatte, lässt sich unschwer anhand des Dienstplans des Reviers feststellen. Lediglich einer der anwesenden Polizeibeamten war sieben Jahre nach der Tat vom Landgericht Magdeburg verurteilt worden. Nicht wegen Mordes, nicht wegen Totschlags, nicht wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Für den Vorwurf, er habe die Überwachung des Gefangenen schleifen lassen, erhielt er die lächerliche Geldstrafe von 120 ­Tagessätzen zu 90 Euro.

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"Es war Mord", UZ vom 12. November 2021



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