Keine gütliche Einigung

In einer Güteverhandlung zwischen ver.di und Orhan Akman, die am 19. März vor dem Berliner Arbeitsgericht stattfand, gab es keine gütliche Einigung. Laut einer Mitteilung des ehemaligen ver.di-Fachgruppenleiters Akman habe der ver.di-Vertreter mitgeteilt, dass eine Einigung nicht gewollt sei und der ver.di-Bundesvorstand an den ausgesprochenen zwei Ermahnungen und drei Abmahnungen gegen ihn festhalte. Die gerichtliche Aus­ein­andersetzung geht also weiter, was Akman bedauerte. Er sieht seine Gewerkschaft in der Krise und fordert eine politische Auseinandersetzung statt einer juristischen. Beim ver.di-Bundeskongress 2023 trat Akman zum ver.di-Bundesvorstand an. 201 Delegierte votierten für ihn, obwohl in der Personaldebatte versucht wurde, ihn als unwählbar zu klassifizieren.

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"Keine gütliche Einigung", UZ vom 29. März 2024



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