CO2-Bilanz oft schlechter und teurer als Verbrennungsmotoren

KFZ-Steuer-Reform begünstigt E-Autos

Ab 2021 steigt für neuzugelassene Fahrzeuge, die mehr als 95 Gramm/Liter Kohlendioxid (CO2) emittieren, der Steuersatz progressiv an. Das hat der Bundestag am 17. September mit der Kfz-Steuer-Reform beschlossen. Ziel der Neuregelung ist: Weg vom Verbrennungsmotor und hin zum Kauf eines E-Autos. Die Besteuerung von E-Autos wird bis Ende 2025 ausgesetzt, die Käufer von Fahrzeugen unter dem Schwellenwert von 95 g/l CO2 werden mit geringfügigen Steuerentlastungen belohnt.

Bis 2030 soll der Anteil der E-Fahrzeuge auf 10 Millionen, also über 33 Prozent der Gesamtzahl aller Neuzulassungen, steigen. Der Realitätsgehalt dieser Annahme muss bezweifelt werden: Aktuell beträgt der Anteil der E-Fahrzeuge 5,3 Prozent. Der Autohersteller „Smart“, der seine Angebotspalette seit Jahresbeginn vollständig auf E-Antrieb umgestellt hat, erlitt in den ersten sieben Monaten des Jahres einen Absatzrückgang von 83,6 Prozent.

Die CO2-Bilanz der E-PKWs erscheint nur dann günstiger als die von Verbrennungsmotoren, wenn der Energieaufwand zu ihrer Fertigung ausgeblendet wird. Das Fraunhofer-Institut stellte Anfang des Jahres in einer Studie fest, dass der Anteil der Treibhaus-emissionen beim Bau eines E-Fahrzeugs je nach seiner Batterieleistung um 70 bis 130 Prozent höher liegt als bei einem baugleichen Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Die Bereitstellung des Fahrstroms schlägt je nach Stromanbieter zwischen 0,47 Euro/Kilowattstunde (Stadtwerke München) und 0,79 Euro/Kilowattstunde (Ionity-Ladestationen) zu Buche. Das sorgt dafür, dass die Stromkosten für eine Batterieladung gerechnet auf 100 km Fahrleistung teilweise deutlich höher liegen als der Preis für fossile Energieträger für die gleiche Entfernung.

Die KFZ-Steuer entsteht bei Inbetriebnahme eines Fahrzeugs. Der Begüterte, der sich zum Beispiel einen Porsche Macan zulegt, zahlt ab 1. Januar 2021 230 Euro KFZ-Steuer mehr. Bei einem Kaufpreis von 60.000 Euro beeinflusst dies die Kaufentscheidung wohl kaum. Der Käufer eines neuen VW Polo V führt bei einem Kaufpreis von 12.800 Euro 2 Euro mehr an das Finanzamt ab. Die mit dem Polo vergleichbare E-Version von VW, der ID.3, kostet 39.955 Euro. Selbst bei Berücksichtigung von 6.000 Euro Staatsprämie beim Erwerb des ID.3 und des Wegfalls der Steuer (182 Euro) läge die Anschaffung des E-PKW um 21.000 Euro höher als die des Benziner-Polos.

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

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"KFZ-Steuer-Reform begünstigt E-Autos", UZ vom 25. September 2020



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