Kurzarbeit im Öffentlichen Dienst

ver.di, der dbb beamtenbund und tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben die Redaktionsverhandlungen über den Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit, kurz TV Covid, abgeschlossen. Alle Gremien haben dem Ergebnis zugestimmt. Die Vereinbarung kann damit ab sofort umgesetzt werden.

Kurzarbeit war in den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst bisher nicht vorgesehen. Die Tarifparteien waren bis zur Corona-Pandemie davon ausgegangen, dass ein erheblicher Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen im öffentlichen Dienst schlicht nicht vorkommt. Vom Corona-Shutdown sind jetzt jedoch auch kommunale Eigenbetriebe betroffen, insbesondere Bäder, Theater und Museen. Den Beschäftigten würden ohne Kurzarbeit betriebsbedingte Kündigungen drohen.

Der Tarifvertrag betrifft ausdrücklich nicht den Sozial- und Erziehungsdienst. Die GEW lehnt Kurzarbeit in öffentlichen Bildungseinrichtungen generell ab.

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"Kurzarbeit im Öffentlichen Dienst", UZ vom 24. April 2020



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