Treffen der NRW-Pflegebündnisse in Duisburg

Lehren aus Hamburg

Von Udo Stunz

Aus Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln, Oberhausen, Münster und Recklinghausen trafen sich Vertreterinnen und Vertreter von Pflegebündnissen am Montag zu einer Beratung in Duisburg, um über die bisherige Arbeit zu berichten und weitere Schritte zu planen. Dabei geht es vor allem darum zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen ein Volksbegehren oder eine Volksinitiative in NRW gestartet werden könnte. Erfreulich war die Mitteilung einer Kollegin aus Recklinghausen, dass dort in Kürze ein örtliches Bündnis gegründet werde.

In den Berichten über die bisherige Arbeit der Bündnisse wurde deutlich, dass einige von ihnen zum Beispiel mit der Unterstützung der Streiks an den Uni-Kliniken einen Höhepunkt ihrer Aktivitäten erreicht haben, während andere noch im Aufbau begriffen sind. Übereinstimmend wurde die Unterstützung der Bündnis-Arbeit durch die örtlichen Vorstände des DGB und ver.di – mit wenigen Ausnahmen – gewürdigt. Von den Gewerkschaften werden dem Bündnis unter anderem Räume und weitere logistische Unterstützung zur Verfügung gestellt. Weitere Gewerkschaften seien an der Arbeit der örtlichen Bündnisse interessiert. Insgesamt wurde der Stand der Arbeit und die Entwicklung der Bündnisse positiv eingeschätzt und das Fazit lautete: „Wir werden weitermachen!“

In der Diskussion wurde unter anderem die Frage des Selbstverständnisses und der Aufgaben der Pflegebündnisse beraten. Dabei wurde deutlich, dass die Bündnisse keine Konkurrenz zu ver.di darstellen und auch keine gewerkschaftlichen Aufgaben wahrnehmen können. Ihr Schwerpunkt soll in der Unterstützung der gewerkschaftlichen Aktionen zur Verbesserung der Situation in der Pflege und in der Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit liegen. Wichtig sei dabei aber auch das Hineinwirken in die Krankenhäuser und übrigen Einrichtungen des Gesundheitswesens: Eine Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien – Betriebsräten, Personalräten und Vertrauensleuten – und natürlich mit den Beschäftigten sei notwendig.

Unter welchen Voraussetzungen ein Volksbegehren oder eine Volksinitiative in NRW möglich ist, will das Bündnis auf einem weiteren Treffen im Juli abschließend einschätzen. Es bedürfe zuvor einer sorgfältigen Prüfung aller politischen, juristischen und organisatorischen Notwendigkeiten. Insbesondere sollen die Gründe für die gerichtliche Zurückweisung des Hamburger Volksbegehrens und die dann schon vorliegenden Entscheidungsgründe des Gerichts zum bayerischen Volksbegehren in die Beratung einbezogen werden.

Angestrebt wird die Festigung der Zusammenarbeit der NRW-Bündnisse. Vereinbart wurde der Aufbau einer gemeinsamen Webseite. Zudem sollen die facebook-Auftritte koordiniert und von den örtlichen Bündnissen gestaltet werden.

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"Lehren aus Hamburg", UZ vom 21. Juni 2019



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