Anfang des Jahres nahm die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission ihre Arbeit auf. Am Dienstag (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe von UZ) will sie ihre Ergebnisse präsentieren. Der DGB hat sich bereits im Vorfeld zu möglichen Reformvorschlägen geäußert und fordert eine verpflichtende Betriebsrente als zusätzliche Altersversorgung.
Diese Forderung könnte eine gute Idee sein, wenn der Gewerkschaftsbund ergänzen würde: „nach schwedischem Vorbild“. Denn in Schweden sind die Betriebsrenten über Tarifverträge für 90 Prozent der Rentenversicherten obligatorisch. Den Betriebsrentenbeitrag von 4,5 Prozent des Einkommens zahlen allein und ausschließlich die Firmen. Die Betriebsrenten machten in Schweden 2025 einen Anteil von 28 Prozent aller ausgezahlten Rentenleistungen aus – die hochgejubelten Prämien- und Aktienrenten gerade einmal 5 Prozent.
Aber von Schweden ist beim DGB keine Rede. Im Gegenteil. Seit 2001 werden in Deutschland nach dem Altersvermögensgesetz neu abgeschlossene Betriebsrenten in Deutschland so gut wie ausschließlich über „Entgeltumwandlung“ finanziert. Das bedeutet, dass die Firmen einen Teil des Bruttolohns an eine Versicherung überweisen. Die Versicherung können sie auswählen, einen eigenen Beitrag müssen sie nicht leisten. Mit einer Betriebsrente hat das nichts zu tun. Es ist eher eine Betrugsrente, denn die in der Beitragsphase sozialversicherungs- und steuerfrei gestellten Lohnanteile werden nachträglich bei Rentenbezug fällig – und zwar mit dem doppelten Satz bei der Krankenversicherung und einer erheblichen Verringerung der gesetzlichen Rente.
Kein Wunder, dass der Verbreitungsgrad solcher Betriebsrenten in den vergangenen 15 Jahren von 60 Prozent auf 52 Prozent gesunken ist, wie in den Alterssicherungsberichten der Bundesregierung nachzulesen ist. Die Versuche, die Betriebsrenten durch Betriebsrentenstärkungsgesetze (2017 und 2025) „attraktiver“ zu machen, erwiesen sich als Schuss in den Ofen. Mit diesen Gesetzen wurde es den Versicherungen sogar verboten, Garantiezusagen zu machen. Stattdessen dürfen sie von völlig unverbindlichen „Zielrenten“ schwadronieren. Zuvor mussten die Firmen bei Ausfall der Versicherung in Ersatzleistung treten, doch diese Haftung fiel für die Firmen völlig weg. Seit 2017 können die Gelder der Versicherten in Risikomärkten angelegt werden. Das Risiko tragen dabei einzig und allein die Betriebsrentnerinnen und -rentner.
Die „Stärkungs“gesetze ermöglichen es, diese Art von Betriebsrenten über sogenannte Sozialpartnermodelle tarifvertraglich und damit verbindlich für Belegschaften zu regeln. Die Begeisterung hält sich in Grenzen. Nach neun Jahren wurden gerade einmal drei Tarifverträge mit Betriebsrentenzwang abgeschlossen, und die eher in Randbereichen. In den Tarifbereichen der IG Metall gibt es keinen einzigen.
Und das hat einen handfesten Grund: Auf dem Gewerkschaftstag der IG Metall 2023 in Frankfurt am Main stieß das Vorhaben des Vorstands, Sozialpartnermodell-Tarifverträge abzuschließen, auf starken Widerstand. Ein Antrag, der sich dagegenstellte, bekam eine Mehrheit von 75 Prozent. Im Anschluss daran musste die Sozialstaatsentschließung um den Satz ergänzt werden: „Damit sind Betriebsrentensysteme auf Basis einer reinen Beitragszusage, somit auch das Sozialpartnermodell, ausgeschlossen.“
Der DGB fordert nun jedoch das genaue Gegenteil und will derartige Tarifverträge gesetzlich vorschreiben. Da wird die stärkste Gewerkschaft im DGB, die IG Metall, nicht einfach zur Tagesordnung übergehen können. Warum fliegen da eigentlich immer noch keine Fetzen?









