Lohnanspruch in ­Quarantäne

Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass Arbeitenden auch dann eine Lohnfortzahlung zusteht, wenn sie mit einer Infektion aufgrund einer behördlichen Anweisung in Quarantäne bleiben müssen. In diesem Fall sei auch kein zusätzliches ärztliches Attest notwendig. Zudem stellte das Gericht klar, dass das Fehlen einer Impfung nicht als Ursache einer Infektion gewertet werden kann. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel begrüßte die Entscheidung, dadurch werde „eine offene Frage aus der Corona-Pandemie zum Recht der Beschäftigten auf Lohnfortzahlung bei Krankheit geklärt und Sicherheit für Beschäftigte geschaffen (…) Die Infektion führt auch dann zur Arbeitsunfähigkeit, wenn es Beschäftigten durch eine behördliche Quarantäne-Anordnung verwehrt ist, ihre Arbeit im Betrieb zu erbringen und gleichzeitig Home-Office aufgrund der Tätigkeit nicht möglich ist.“

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"Lohnanspruch in ­Quarantäne", UZ vom 29. März 2024



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