Entschädigung für den Völkermord in „Deutsch-Südwest“ droht am Berliner Senat zu scheitern

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Von german-foreign-policy.com

Etwa 1907: Überlebende Herero nach der Flucht durch die Wüste.

Etwa 1907: Überlebende Herero nach der Flucht durch die Wüste.

( Gemeinfrei)

Aus dem Befehl von Generalleutnant Lothar von Trotha 1904:  „Die Herero sind nicht mehr Deutsche Untertanen. […] Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen.“

Eine Entschädigungsklage von Nachfahren der Opfer deutscher Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika droht zu scheitern, da die zuständigen Berliner Behörden die Überstellung der Gerichtsdokumente blockieren.

Mit der Klage, die zu Jahresbeginn beim US District Court in Manhattan eingereicht wurde, wollen die Herero und Nama Entschädigung für deutsche Kolonialverbrechen erkämpfen, die Bürger des Deutschen Reichs ab 1885 in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika begingen. Insbesondere geht es um den Genozid, den die Deutschen ab dem Jahr 1904 an den Herero und Nama verübten; ihren Mordtaten fielen nach Auffassung der New-Yorker Kläger möglicherweise mehr als 100000 Menschen zum Opfer. Der Prozess leidet zur Zeit daran, dass die Beklagte – die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs – sich strikt weigert, die Vorladung zum Prozess ordnungsgemäß zu überstellen. Verfahrenstechnisch ist der Justizsenator des Bundeslandes Berlin, Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen), dafür zuständig, die Prozessunterlagen, die ihm zugesandt wurden, an die Bundesregierung weiterzureichen. Dies lehnt er ab – mit der Behauptung, Staaten dürften „vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit, also zum Beispiel dem Handeln ihrer Soldaten“, gerichtlich belangt werden. Das Auswärtige Amt wiederum behauptet, es könne keine Vertreter zum Prozess nach New York entsenden – weil es offiziell von dem Prozess gar nichts wisse.

Das Hauptquartier in Keetmanshoop 1904. Sitzend von links: Hauptmann von Lettow-Vorbeck, Hauptmann Bayer, Oberst Trench (brit. Verbindungsoffizier), Generalleutnant von Trotha; stehend ganz links: Oberleutnant von Trotha.

Das Hauptquartier in Keetmanshoop 1904. Sitzend von links: Hauptmann von Lettow-Vorbeck, Hauptmann Bayer, Oberst Trench (brit. Verbindungsoffizier), Generalleutnant von Trotha; stehend ganz links: Oberleutnant von Trotha.

( Unbekannt / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE)

Die aktuellen Berliner Machenschaften sind nur der jüngste in einer ganzen Reihe von Versuchen, die Nachfahren der Opfer deutscher Kolonial- und Kriegsverbrechen zum Schweigen zu bringen. Bezüglich der Forderungen, die aus dem deutschen Genozid an den Herero und Nama resultieren, hatte die Bundesregierung sich ursprünglich einfach geweigert, das Verbrechen als Völkermord anzuerkennen. Im Jahr 2015 hat sie einen Kurswechsel vollzogen, der vorsieht, Widerstände in Namibia mit billigen bis kostenlosen Schein-Zugeständnissen zu brechen: Berlin bietet Windhoek kleinere Beträge aus der Portokasse zur Errichtung einer deutsch-namibischen „Zukunftsstiftung“ an, die eine gemeinsame „Erinnerungskultur“ ohne höhere Kosten fördern soll; parallel erklärt es sich bereit, den Genozid zwar nicht im rechtlichen, dafür aber im politisch-moralischen Sinne anzuerkennen, sofern die namibische Regierung vielleicht nicht im moralischen, jedenfalls aber im rechtlichen Sinne auf Entschädigungen verzichtet. Auf diese Weise sollen die Forderungen der Opfer-Nachkommen ein für allemal abgestellt werden. Zu dem Kurswechsel hat beigetragen, dass inzwischen auch in anderen Staaten die Forderung nach Entschädigung laut wird, etwa in Tansania; dort sind einem deutschen Kolonialkrieg zu Beginn des 20. Jahrhunderts bis zu 300000 Menschen zum Opfer gefallen.

Lothar von Trotha um 1905

Lothar von Trotha um 1905

( Gemeinfrei)

Am 2. Oktober 1904 erließ General von Trotha eine Proklamation an das Volk der Herero, die später als „Vernichtungsbefehl“ bekannt wurde:

„Ich der große General der Deutschen Soldaten sende diesen Brief an das Volk der Herero. Die Hereros sind nicht mehr deutsche Untertanen. Sie haben gemordet und gestohlen, haben verwundeten Soldaten Ohren und Nasen und andere Körperteile abgeschnitten, und wollen jetzt aus Feigheit nicht mehr kämpfen. Ich sage dem Volk: Jeder der einen der Kapitäne an eine meiner Stationen als Gefangenen abliefert, erhält 1 000 Mark, wer Samuel Maharero bringt, erhält 5 000 Mark. Das Volk der Herero muss jedoch das Land verlassen. Wenn das Volk dies nicht tut, so werde ich es mit dem Groot Rohr [Geschütz] dazu zwingen. Innerhalb der deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volk zurück, oder lasse auf sie schießen. Das sind meine Worte an das Volk der Herero. Der große General des mächtigen Deutschen Kaisers.“

Im Oktober 2007 reisten elf Mitglieder der Familie von Trotha auf Einladung des Hererohäuptlings nach Namibia, um öffentlich für die Verbrechen ihres Vorfahren um Vergebung zu bitten.

Inhaltlich ist die eigenmächtige Behauptung des Berliner Justizsenators Behrendt, die Bundesrepublik könne völkerrechtlich „Staatenimmunität“ geltend machen, international höchst umstritten. Zwar hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag Deutschland am 3. Februar 2012 tatsächlich eine „Staatenimmunität“ gegen Klagen von Nachfahren italienischer und griechischer Opfer von SS- und Wehrmachtsmassakern zugesprochen. Allerdings ist das Urteil in der Fachwelt durchaus umstritten und wird in Italien seit einem Beschluss des Kassationsgerichtshofs in Rom vom 22. Oktober 2014 nicht mehr anerkannt; dieser Beschluss stuft das Verbot, individuelle Opfer von Kriegsverbrechen und ihre Nachkommen gegen den Täterstaat klagen zu lassen, als gänzlich unvereinbar mit der italienischen Verfassung ein.Seither sind in Italien erneut Klagen anhängig und auch bereits mehrere Urteile ergangen, die Deutschland zur Zahlung von Entschädigungen verpflichten.

Die Berufung auf „Staatenimmunität“ schützt die Bundesrepublik auch vor Klagen mit Bezug zur Gegenwart. So sind Angehörige von Opfern eines NATO-Luftangriffs, bei dem am 30. Mai 1999 im jugoslawischen Varvarin zehn Zivilisten getötet und 30 teils schwer verletzt wurden, vor deutschen Gerichten mit Entschädigungsklagen gescheitert. Dasselbe trifft laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2016 auf das Massaker von Kundus vom 4. September 2009 zu, bei dem auf Befehl eines deutschen Obersts mehr als 100 Zivilisten getötet wurden. Die heftig umstrittene „Staatenimmunität“ erweist sich für Soldaten, die sich in einer der zahlreichen Phasen militärischer deutscher Expansion schwerster Kriegsverbrechen schuldig machten, als überaus günstig – vom Kaiserreich bis heute.

Jakob Morenga, einer der Anführer des Aufstandes der Herero und Nama

Jakob Morenga, einer der Anführer des Aufstandes der Herero und Nama

( Gemeinfrei)

Kaiser Wilhelm II. an Gouverneur Bruno von Schuckmann, 16. August 1907: „Preis auf Morengas Kopf setzen 20 000 Mark, seine Bande ausrotten ohne Pardon.“

Schuckmann an das Reichskanzler­amt, 27. September 1907: „Es ist kein Zweifel, dass mit dem Tode Morengas die offene Gefahr vorüber ist und dass derselbe wesentlich zur Be­ruhigung der Hottentotten, insbesondere der Bondelzwarts, beitragen wird, da ihn in ihren Augen ein gewisser Nimbus umgab und viele mit ihrem Lose nicht Zufriedene mit seinem Erscheinen die Hoffnung auf eine bessere Zukunft verbanden.“

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"Nicht zustellbar", UZ vom 18. August 2017



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