Zu den Entscheidungen des IGH

Ohrfeigen für Westen

Wer auf der Internetseite der Bundesregierung den Eintrag „Internationaler Gerichtshof (IGH)“ eingibt, findet nur eine Pressemitteilung vom 12. Januar zur Klage Südafrikas gegen Israel wegen Verdachts des Völkermords. Entscheidender Satz: „Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage.“ Genau zwei Wochen später entschied der IGH, der Vorwurf sei „plausibel“.

Das hat gesessen, denn seitdem gilt in Regierung (offenbar auch in der parlamentarischen Opposition) und angeschlossenen Medien, „bloß nicht den IGH erwähnen“. Weder zur Entscheidung vom 26. Januar noch zu denen vom 31. Januar und vom 2. Februar über Klagen Kiews gegen die Russische Föderation ist auch nur ein offizieller Ton aus Berlin zu hören. Dabei hatte sich die BRD der Klage Kiews vom Februar 2022, Russland verstoße mit seinem Angriff gegen die Völkermordkonvention, zusammen mit 31 anderen Staaten angeschlossen und bei den Anhörungen im September 2023 in Den Haag den Vorwurf fleißig unterstützt. Russland hatte damals darauf verwiesen, dass alle Staaten, die ohne UN-Mandat, also illegal, 1999 Jugoslawien bombardiert hatten, ihrerseits einst die serbische Klage wegen versuchten Völkermords mit der Begründung zurückgewiesen hatten, die Konvention regele nicht die Anwendung von Gewalt. Dem folgte der IGH am 2. Februar weitgehend und erklärte sich in diesem Punkt für nicht zuständig.

Noch schmerzhafter war offenbar die IGH-Entscheidung vom 31. Januar. Selbst die „Süddeutsche Zeitung“ konstatierte schlicht eine „Schlappe für Kiew“. Ausgerechnet die dort regierenden Banderisten hatten Russland im Januar 2017 wegen Unterstützung von Terrorismus im Donbass und wegen Verstoßes gegen das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) von 1965 verklagt. Der IGH urteilte, Russland sei weder „Aggressorstaat“ noch gebe es Diskriminierung von Tataren und Ukrainern auf der Krim. Den Diebstahl russischen Auslandsvermögens für eine „Entschädigung“ Kiews unterband der IGH.

Der juristische Pfusch, den Annalena Baerbocks Amt fabrizierte, ist Anlass zum Schweigen. Erst recht aber die politische und völkerrechtliche Isolation Kiews und seiner Freunde, die der IGH sichtbar gemacht hat.

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"Ohrfeigen für Westen", UZ vom 9. Februar 2024



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