Pflege frisst Rente

Der kleinstmögliche Eigenanteil, der von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen erbracht werden muss, liegt nur knapp unter dem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag hervor. Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil lag im Jahr 2024 bei 920 Euro. In der Zwischenzeit ist er auf 1.104 Euro angestiegen. Rentnerinnen und Rentner bekamen im Jahr 2024 im Schnitt 1.154 Euro pro Monat ausgezahlt. Die tatsächlichen Kosten für einen Pflegeheimplatz liegen jedoch weit jenseits des Mindestbetrags. Bei der letzten Erhebung mussten Pflegebedürftige und Angehörige im Durchschnitt mehr als 3.245 Euro pro Monat zuzahlen. Die Gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Evelyn Schötz, kritisierte diese Verhältnisse: „Pflegebedürftigkeit frisst die Rente auf – und räumt in kürzester Zeit jedes Sparbuch leer. Menschen werden unverschuldet in die Armut gedrängt.“ Das Gesundheitsministerium verwies in seiner Antwort auf mögliche weitere Einkommen von Rentnerinnen und Rentnern: „Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden, da unter anderem weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind.“

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"Pflege frisst Rente", UZ vom 17. April 2026



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