Reiseverbot wegen „Terrorgefahr“

Ein Kommentar von Christoph Kühnemund

Am 10. Februar stimmte die französische Nationalversammlung einer Verfassungsänderung unter dem Vorwand des „Kampfes gegen den Terror“ zu, den Ausnahmezustand in die Verfassung zu schreiben. Dieser war bereits zuvor um drei Monate verlängert worden und bringt, entgegen den im Anschluss an die Anschläge rund um das Fußball-Länderspiel Frankreich gegen Deutschland gebetsmühlenartig wiederholten Beteuerungen, man wolle sich vom Terror nicht den Alltag diktieren lassen, für die Zivilbevölkerung einige Unannehmlichkeiten mit sich. Behörden erhalten weitreichende Befugnisse wie nächtliche Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss, Hausarrest oder Versammlungsverbote, von denen nicht etwa nur „Schläfer“ betroffen sind.

Amnesty hat bereits Vorkommnisse, wo die Behörden diese neuen „Freiheiten“ massiv missbraucht haben, angeprangert. In der Tat haben sich die Befürchtungen von Kritikern, die Terroranschläge vom 13. November 2015 könnten benutzt werden, um generell die Zügel strammer zu ziehen, bisher bewahrheitet. Dies nicht nur in Frankreich, sondern auch in Deutschland, wo bereits seit 15 Jahren „erhöhte Bedrohungslagen“ als Argumente zur Ausweitung der Schnüffelei herhalten müssen.

Gegner dieser Maßnahmen müssen sich „Terrorhelfer“ schimpfen lassen und die tägliche Angstkanonade aus den Massenmedien sorgt dafür, dass auch die Bevölkerung wenig Verständnis für solche Bedenken gegen Ausweitungen von Sicherheitsmaßnahmen hat. Dabei kann es keine absolute Sicherheit vor Terroranschlägen geben, schon gar nicht, wenn die jeweilige Regierung an der geostrategischen Front ganz vorn mitmischt, aber auch die Maßnahmen an sich haben kaum Wirkung gegen Terroristen gezeigt.

Eine stärkere Überwachung der Zivilgesellschaft allerdings wurde erreicht. Gipfel solcher Auswirkungen sind nicht immer direkt im Bild. Als Ende Januar in Paris Tausende gegen die Aufrechterhaltung des Ausnahmezustandes demonstrierten, befand sich auch eine Gruppe unter ihnen, die ansonsten auch in Kreisen links von der Mitte keine große Lobby hat: Fußballfans.

Eine Gruppe, deren sozialer Status und deren oftmals progressives Engagement in der Gesellschaft immer wieder unterschätzt wird. Die allenthalben gescholtenen Ultra-Gruppen gehörten in Frankreich zu den ersten, die auf die Folgen dieses Ausnahmezustandes aufmerksam machten. Während die Klubs eher zurückhaltend bis gar nicht reagierten, waren die Fans schnell auf den Barrikaden, als sie ein monatelanges Verbot auferlegt bekamen, ihre Mannschaften bei Auswärtsspielen begleiten zu dürfen. Dazu kamen aberwitzige Sicherheitsmaßnahmen.

Das Vorhaben, größere Gästeanhängerbewegungen durchs Land und in den gastgebenden Stadien zu verringern und zu blockieren, um dem Produkt Fußball ein ohne kritische Fans besser vermarktbares Image zu verpassen, hat mit dem „Kampf gegen den Terror“ einen wunderbaren Anlass gefunden, nach dem jahrelang gesucht wurde. Dies ist nur eine Anekdote aus dem Ensemble der Folgen des Ausnahmezustandes.

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"Reiseverbot wegen „Terrorgefahr“", UZ vom 19. Februar 2016



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