Soldaritätsschreiben von Andrej Hunko

Demokratische Grundrechte verteidigen – DKP zur Wahl zulassen

Die Entscheidung des Bundeswahlausschusses (BWA), die DKP nicht zur Bundestagswahl zuzulassen und ihr den Parteistatus abzuerkennen, ist zu verurteilen. Der Schritt reiht sich ein in das Vorgehen gegen die Tageszeitung „junge Welt“ und die vorübergehende Aberkennung der Gemeinnützigkeit des VVN/BDA. All dies schränkt demokratische Spielräume in Deutschland ein und muss zurückgenommen werden. Die Zustimmung erfolgte offenbar in Unkenntnis der demokratischen Problematik dieser Entscheidung.

Es ist ein Problem, dass die etablierten Parteien über die Zulassung der noch nicht im Bundestag vertretenen Parteien entscheiden. Nicht nur die Wahlbeobachter der OSZE merkten in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 an, dass „dieses Arrangement (…) vor Interessenskonflikten nicht gefeit“ ist und „objektive und messbare Kriterien“ fehlen. Immerhin wurde die damalige OSZE-Kritik am Fehlen von zeitnahen Einspruchsmöglichkeiten gegen Entscheidungen des BWA umgesetzt. Es ist jedoch bezeichnend, dass dies nur auf Druck der OSZE umgesetzt wurde.

Ungeachtet der Einstellung die man zur DKP haben mag: Es geht um grundlegende demokratische Prinzipien, deshalb unterstütze ich die Anfechtung dieser offensichtlich unverhältnismäßigen Entscheidung.

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"Demokratische Grundrechte verteidigen – DKP zur Wahl zulassen", UZ vom 16. Juli 2021



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