Russische Hacker veröffentlichten Liste

Straftatbestand oder legale Medikamente?

Von Klaus Huhn

Wieder mal ist Doping das Thema Nummer 1. Niemand weiß genau, wer in diesem Fall als „Hacker“ agierte, aber sogar der russische Präsident Putin soll sich dazu geäußert haben. Auf jeden Fall ist Zurückhaltung vonnöten, auch wenn die Fakten Schlagzeilen liefern könnten.

Die Sachverhalte: Der bei den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro als haushoher Favorit geltende deutsche Diskuswerfer Robert Harting – er überstand bekanntlich die Qualifikation nicht und saß während der Entscheidung auf der Tribüne – soll vor dem Start medizinische Mittel genommen haben, die auf der Verbotsliste stehen, von den Ärzten aber zugelassen worden waren. Später hatten russische Computer-Spezialisten diese Tatsache aufgedeckt und sie weltweit verbreitet. Die Vorwürfe betrafen auch Athleten anderer Länder und lieferten viele Schlagzeilen. Clemens Prokop, Präsident des bundesdeutschen Leichtathletikverbandes hielt die Enthüllung für einen „schwerwiegenden Straftatbestand“. Die russischen Enthüller, die offensichtlich einen Computer „geknackt“ hatten, nannten 25 Namen gedopter Athleten. Harting war einer von ihnen und reagierte empört: „Ich bin ein transparenter Athlet und habe mit dieser Veröffentlichung keine Probleme.“

Fünf deutsche Athleten waren unter den Verdächtigen. So auch die frühere Speerwurf-Weltmeisterin Christina Obergföll. Die Offenburgerin, die Anfang des Monats ihre Karriere beendet hatte, wertete die Vorwürfe als „eine ganz klare Retourkutsche“ für den Olympia-Ausschluss russischer Leichtathleten bei den Olympischen Spielen in Rio wegen des Doping-Skandals. Die Athletin las die Fakten über sie nicht in einem Revolverblatt sondern war von der deutschen Anti-Doping-Agentur informiert worden. „Ich finde das Ganze natürlich auch nicht toll, weil das persönliche Unterlagen sind, die niemanden etwas angehen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Die von den Vorwürfen betroffenen Athleten und Athletinnen stammen aus acht Nationen. Aus den USA wurden die viermalige Turn-Olympiasiegerin Simone Biles, die Tennis-Legende Venus Williams und die Basketball-Olympiasiegerin Elena Delle Donne genannt.

Die von den „Hackern“ veröffentlichten Daten stellen juristisch keine Dopingverstöße dar, da es sich um von Ärzten akzeptierte Mittel handelt. Dass die Ärzte Schweigepflicht bewahrten kann man ihnen nicht vorwerfen. Dennoch offenbaren die jetzt ans Tageslicht geratenen Medikamente, dass sie fast ausschließlich nicht von Dopingärzten verschrieben worden waren.

Der durch die Enthüllungen ins Zwielicht geratene IOC-Präsident Thomas Bach soll sich an den russischen Präsidenten gewandt haben, vermutlich weil es sich um Russen gehandelt hatte, die die Enthüllungen verbreiteten.

Man erfuhr: Bei einem Besuch in Kirgistan schickte der russische Staatspräsident zwar voraus, er unterstütze nicht, was die Hacker im Internet getan hatten, erwähnte aber angeblich Interesse an den Fakten. „Was sie herausgefunden haben“, soll Putin gesagt haben, „kann für die Öffentlichkeit von Interesse sein.“ Es stellten sich eine Menge Fragen. „Gesunde Athleten nehmen legal Medikamente, die für andere verboten sind, während Leute, die offensichtlich an schweren Krankheiten und Behinderungen leiden, auf einen schieren Verdacht hin von den Paralympischen Spielen ausgeschlossen wurden.“ Damit bezog sich Putin auf den Ausschluss der russischen Athleten, der durch keinen Befund begründet worden war. Putin bezog sich auf die von der Wada oder den Weltverbänden ausgestellten Therapeutischen Ausnahmegenehmigungen (TUE) für behandlungsbedürftige Sportler. Da die „Hacker“-Gruppe die Verordnung von Medikamenten als „Lizenz zum Dopen“ bezeichnet hatte. äußerte sich Putin nicht zu dem Thema.

Zuvor hatte IOC-Präsident Thomas Bach jenen Hacker-Angriff scharf verurteilt. Das IOC hatte erklärt: „Dies ist ein inakzeptabler, empörender Bruch der medizinischen Vertraulichkeit, der versucht, unschuldige Athleten zu verunglimpfen.“

Weit wichtiger erscheint der Weltöffentlichkeit, was das IOC am 8. Oktober in Lausanne beschließen wird, um eine Revision der internationalen Dopingkontrollen zu veranlassen!

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"Straftatbestand oder legale Medikamente?", UZ vom 30. September 2016



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