Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Beschwerde mehrerer Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz der Großen Koalition. Sie halten das Gesetz für verfassungswidrig. Mit dem Prinzip, dass nur der Tarifvertrag gelten solle, der in einem Betrieb von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern ausgehandelt wurde, sehen sich die Gewerkschaften in ihren Rechten eingeschränkt. Beschwerdeführer sind ver.di und einige kleine Gewerkschaften, gegen die das Gesetz, das seit 2015 in Kraft ist, formuliert wurde.
Tarifseinheitsgesetz verfassungswidrig?
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