Übergesetzlicher Notstand

Lothar Geisler zur „Terror“-Sendung

Dass ich als Kommunist zu einer kleinen verfassungstreuen Minderheit gehöre, wusste ich schon lange. Dass sie in unserer „Zivilgesellschaft“ so klein ist, hat mich beim allem Realismus nun doch etwas erschreckt. Bei Ferdinand von Schirachs „Terror“-Schauspiel halten stabile zwei Drittel des theatergängigen Bildungsbürgertums einen Luftwaffenpiloten für „unschuldig“, der ein von Terroristen gekapertes Flugzeug mit 164 Geiseln abschoss, weil es auf ein mit 70 000 Fußballfans gefülltes Münchener Stadion zuraste. Beim Eurovisionsspektakel der ARD waren es 87 Prozent der Zuschauer im großdeutschen Fernsehraum.

164 mutmaßlich Todgeweihte opfern, um 70 000 andere zu retten – Mord oder Heldentat? Das geltende Grundgesetz und die Karlsruher Verfassungsrichter sagen in ihrem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz von 2005: Leben gegen Leben abwägen? Geht nicht! Alle Leben sind verfassungsrechtlich von gleicher Würde und haben das gleiche Recht auf Leben! Ob das auch bundesdeutsche Verfassungsrealität ist, darf bezweifelt werden, soll aber hier außen vor bleiben, weil es kein Grund sein kann, menschenrechtliche Grundsätze aufzugeben. Der Pilot handelte verfassungswidrig, ist also schuldig im Sinne des Gesetzes. Ex-Verteidigungsminister Jung sagt: „übergesetzlicher Notstand“, also richtig gehandelt und „unschuldig“. Er hätte den Abschuss befohlen.

„Übergesetzlich“ ist ein Notstand, den die mittlerweile sehr umfangreich gewordenen Notstandsgesetze nicht vorsehen. Übergesetzlich handeln Menschen oder Institutionen, die sich über dem Gesetz wähnen. Am Tag der „Terror“-Ausstrahlung ging eine andere Meldung (kurzfristig) durch die NRW-Medien. Bis in die 1970er Jahre haben Heimleiter, Ärzte und Pharma-Konzerne neue Medikamente an zahllosen Heimkindern getestet. Auch ein übergesetzlicher Notstand? Wir wissen, wo das endet.

Man darf davon ausgehen, dass dieses Medienspektakel mit Schirachs Theaterstück und das deutliche Volksempfänger-Votum („Unschuldig“!), Wasser auf die Mühlen derer ist, die mit Terror-Abwehr so gut wie alles rechtfertigen und ihr Recht danach fertigen. Also: Luftsicherheitsgesetz, zweiter Anlauf. Moral und Massenmeinung sind – historisch vielfach belegt – manipulierbar und der Menschenverstand weniger per se gesund, als interessengesteuert. Aber genau darum braucht jede Gesellschaft – ob kapitalistisch oder sozialistisch – einen für alle verbindlichen Rechtsrahmen, über dem niemand steht: kein Gott(eskrieger), kein Kaiser noch Tribun, kein Wirtschafts-, Staats- oder auch Parteiführer.

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"Übergesetzlicher Notstand", UZ vom 21. Oktober 2016



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