Die Forderungen der EVG sind die richtigen

Angebot inakzeptabel

Von Rainer Perschewski

Erst vor zwei Wochen hat die Verhandlungsführerin der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Regina Rusch-Ziemba, auf dem kleinen Gewerkschaftstag die Bedingungen für einen Tarifabschluss beim größten Eisenbahnbetrieb, der Deutschen Bahn, für einen Tarifabschluss genannt: Wahlmöglichkeiten zwischen Urlaub, Lohnprozente oder Wochenarbeitszeitverkürzung, gleicher Abschluss für alle und Lohnerhöhungen. Rusch-Ziemba betonte, dass der Tarifabschluss nach vier Verhandlungsrunden erreicht werden soll und forderte die Delegierten des kleinen Gewerkschaftstages auf „die Winterstiefel anzuziehen“ und die Verhandlungen mit Protesten zu begleiten. Vor Verhandlungsbeginn der dritten Runde in der letzten Woche in Berlin formierten sich etwa zweihundert Eisenbahner zu einer überdimensionierten „7“, um ihre Forderung vom Verhandlungsfenster aus sichtbar deutlich zu machen. Mehrere Redner aus den unterschiedlichsten Bahnbereichen betonten auf der Kundgebung, dass die Forderungen der EVG die richtigen für die Kolleginnen und Kollegen seien.

Seitens des Bahnkonzerns wurde dennoch versucht, Gräben zwischen den Bahnbetrieben aufzumachen. Geringe Lohnerhöhungen und Ausnahmen für einige Bereiche sollen den unterschiedlichen Bedingungen in dem einheitlichen Unternehmen gerecht werden. Auch das Thema mehr Urlaub scheint für den Konzern schwer verdaubar. Dazu soll die Laufzeit des Tarifvertrages 27 Monate betragen. „Das ist für uns völlig inakzeptabel, wir werden keinen Tarifvertrag unterschreiben, der eine wie auch immer geartete Ungleichbehandlung vorsehen soll“, erklärte die EVG-Verhandlungsführerin. Dem Arbeitgeber müsse klar sein, dass dies einer der Knackpunkte in der augenblicklichen Tarifauseinandersetzung sei. „Da kriegen wir die Kolleginnen und Kollegen, wenn nötig, sofort vom Arbeitsplatz auf die Straße“, erklärte Regina Rusch-Ziemba. Die EVG fordert deutliche Nachbesserungen bis zum vierten Verhandlungstermin am 8. Dezember.

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"Angebot inakzeptabel", UZ vom 2. Dezember 2016



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