Regierungskoalition will mit der „Entlastungsprämie“ ein Tarifverhinderungsprogramm neu auflegen

Reallohnsenkungsprämie 2.0

Die Regierungskoalition hat eine „Entlastungsprämie“ von bis zu 1.000 Euro angekündigt, die Unternehmen steuer- und abgabenfrei an ihre Beschäftigten zahlen können. Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD hatten sich am vergangenen Wochenende im Koalitionsausschuss getroffen, um Maßnahmen zu beraten, die die Auswirkungen der hohen Energiekosten abfedern sollen. Bundeskanzler Friedrich Merz sagte im Anschluss auf der Pressekonferenz: „Wir haben uns darauf verständigt, dass wir den Arbeitgebern ermöglichen wollen, steuerfrei und sozialversicherungsfrei eine Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro an die Beschäftigten auszuzahlen. Eine solche Prämie wird steuerlich und sozialversicherungsrechtlich privilegiert.“

Merz versuchte erst gar nicht, dies als innovative neue Idee zu verkaufen. „Sie kennen das Muster – das hat es während der Energiekrise vor einigen Jahren schon einmal gegeben. Damals waren es 3.000 Euro.“

„Damals“ war 2022. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte Gewerkschaften und Unternehmerverbände zu einer „konzertierten Aktion gegen den Preisdruck“ geladen. Heraus kam die „Inflationsausgleichsprämie“, die ein richtiger Erfolg wurde – für das Kapital. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts erhielten mehr als acht von zehn Tarifbeschäftigten (86,3 Prozent) eine solche „Prämie“. Der durchschnittlich gezahlte Betrag lag bei insgesamt 2.680 Euro. Bei den Nicht-Tarifbeschäftigten waren es laut einer Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft nur ein gutes Drittel, die die Einmalzahlung bekamen. Teilzeitbeschäftigte, Geringverdienerinnen und Auszubildende haben – wenn überhaupt – meist nur einen Teil der Zahlung erhalten.

Aber warum haben Unternehmen diese „Prämie“ überhaupt gezahlt, wenn sie doch „freiwillig“ ist? Das liegt daran, dass sie von der Kapitalseite bei Tarifverhandlungen angeboten wurden – anstelle von dauerhaften, tabellenwirksamen Lohnerhöhungen. Der Clou: Die „Inflationsausgleichsprämie“ blieb eine Einmalzahlung und verpuffte, aber die Preissteigerungen blieben. Christa Hourani nannte das in einer Zwischenbilanz „Reallohnverlust per Tarif“ (UZ vom 28. April 2023).

Es war die IG BCE, die 2022 bei den Tarifverhandlungen für die Chemieindustrie mit ihrem Abschluss vorpreschte und die sozial- und steuerfreien Einmalzahlungen von jeweils 1.500 Euro akzeptierte, um einen „schlechten Abschluss“ zu „verschleiern und den Widerstand gegen den Abschluss klein“ zu halten, wie Hourani schrieb. Ihre Prognose: „Diese Einmalzahlungen mindern die unmittelbaren Auswirkungen der Inflation insbesondere für niedrige Einkommen nur sehr wenig, an der langfristigen Lohnsenkung ändern sie gar nichts. Denn selbst wenn die Inflationsrate 2024 zurückgehen sollte – was alles andere als sicher ist – sinken die Preise nicht wieder auf das alte Niveau.“ Sie sollte recht behalten.

Nun also die „Inflationsausgleichs­prämie“ in Neuauflage. Die ersten Reaktionen aus den DGB-Gewerkschaften sind durchaus unterschiedlich. Der DGB schrieb in einer Pressemitteilung, die „Entlastungsprämie“ könne „Tarifverhandlungen gut flankieren – aber nur, wenn sie zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt wird“. Das ist der entscheidende Punkt, denn genau das ist in der Vergangenheit nicht passiert. Alle Tarifabschlüsse – sei es in der Metall- und Elektroindustrie, bei der Post, im Öffentlichen Dienst – die die Prämie aufgegriffen haben, vereinbarten tabellenwirksame Erhöhungen weit unterhalb der Inflationsrate. Die „Prämie“ wurde sogar genutzt, um Nullmonate bis zur ersten Tabellenerhöhung zu überbrücken.

Die EVG forderte den „Arbeitgeber“ bereits auf, die 1.000 Euro „schnell und unbürokratisch“ an die Beschäftigten auszuzahlen. Doch da die „Entlastungsprämie“ „freiwillig“ ist, wird es schwer, die Auszahlung außerhalb von Tarifverhandlungen gegen den Willen des jeweiligen Unternehmens durchzusetzen. Und wo Tarifverhandlungen noch in diesem Jahr anstehen, so wie in der Metall- und Elektroindustrie, wird das Kapital versuchen, die Einmalzahlung – wie auch im vergangenen Abschluss – gegen teurere, tabellenwirksame Lohnerhöhungen aufzurechnen.

Im Vorfeld von Tarifrunden haben es die DGB-Gewerkschaften bisher fast immer abgelehnt, mit der Forderung nach Einmalzahlungen in die Verhandlungen zu gehen. Im Nachgang waren dann doch Formulierungen zu hören und lesen, die sich positiv auf die „Inflationsausgleichsprämie“ beziehen. So hieß es zum Beispiel von ver.di, dass von „diesem Betrag (…) keine Steuern und Sozialabgaben abgezogen (werden). Es ist also so, als würde man diese Beträge bar auf die Hand bekommen.“ Das Perfide ist: Viele Beschäftigte sind tatsächlich darauf angewiesen, schnell Geld in die Hand zu bekommen, um nicht weiter in Schieflage zu geraten. Dass dem so ist, hat aber eben auch damit zu tun, dass sie dank der vergangenen Reallohnverluste bereits von der Hand in den Mund leben.

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"Reallohnsenkungsprämie 2.0", UZ vom 17. April 2026



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