8-Stunden-Tag steht Profitinteressen im Wege

Angriff auf die Arbeitszeit

Von Volker Metzroth

100 Jahre nach der Novemberrevolution und der Durchsetzung des 8-Stunden-Tags reißen die Versuche nicht ab, ihn wieder zu beseitigen. Derzeit erlaubt das durch Ausnahmen löchrige Arbeitsgesetz (AZG) grundsätzlich eine Normalarbeitszeit von maximal acht Stunden. In Ausnahmen sind zehn zulässig, wenn dafür Freizeitausgleich gewährt wird. Zwischen zwei Schichten müssen grundsätzlich elf Stunden Ruhepausen liegen. Nun preschte die CDU-FDP-Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vor. Sie beantragte im Januar im Bundesrat eine Resolution „Arbeitszeiten an die Herausforderungen der digitalisierten Arbeitswelt anpassen“. „Mit einem Zwölf-Stunden-Tag würde ein illegaler Ist-Zustand teilweise legalisiert. Das kann nicht der richtige Weg sein“, kommentiert Armin Wiese von der NGG.

In der Gastronomie verweist die Gewerkschaft NGG auf häufige Missstände: Bei den im vergangenen Jahr erfolgten Kontrollen seien in zwei Drittel aller Prüfungen ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz gefunden worden. In Rheinland-Pfalz wurde der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) wegen hunderter unbezahlter Überstunden verklagt. In der Presse war auch von mutmaßlich bis knapp 300 Arbeitsstunden monatlich die Rede. Der Ausgang ist unbekannt, es kam zu einer außergerichtlichen Einigung, die Aufsichtsbehörden blieben trotz Aufforderung des DGB anscheinend untätig.

Der Dehoga ist in der Arbeitszeitfrage ein Vorreiter. Die Tarifverhandlungen mit der NGG in Rheinland-Pfalz stocken schon bald ein Jahr, weil die Unternehmer nur 3 Prozent auf drei Jahre nach sechs Nullmonaten anbieten. Es sei denn, die Gewerkschaft stimme einer Beschäftigung von zwölf Stunden an sechs Tagen wöchentlich zu. Für die Glanzleistung wird der Dehoga-Boss in Rheinland-Pfalz monatlich mit 22 950 Euro entlohnt, inklusive Aufwandsentschädigung. Dafür müssen viele in der Gastronomie ein ganzes Jahr arbeiten.

„Um die Chancen der Digitalisierung in der Arbeitswelt zu nutzen, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes einzubringen.“ So und ähnlich begründet nicht nur die NRW-Regierung ihr Vorhaben. Frau Nahles hinterließ im Arbeitsministerium einen Gesetzentwurf, der in dieselbe Richtung geht. Details ausgestalten sollten die Tarifvertrags- und Betriebsparteien. Dabei wird die große Gefahr ausgeblendet, dass die realen betrieblichen Machtverhältnisse dazu führen können, dass gesundheitsschädigende und das private und gesellschaftliche Leben einschränkende Regelungen herauskommen können. In Betrieben mit guter gewerkschaftlicher Organisation und kämpferischen Betriebsräten bestünden Chancen, dass die Arbeitenden an anderer Stelle profitieren könnten. Aber die kämen im kapitalistischen Konkurrenzkampf unter den Druck jener, bei denen es schlecht liefe. Die Abwärtsspirale würde beschleunigt werden.

Ob der Dehoga mit dümmlichen Storys wie der von der Hochzeitsgesellschaft ohne abendliches Bier für den 12-Stunden-Tag kämpft oder GroKo-Politiker von den Chancen der Digitalisierung jenseits des Arbeitsschutzes fabulieren; es geht letztlich um zweierlei: Zum einen darum, den Profit durch die Verlängerung der Arbeitszeit zu erhöhen. Sehr drastisch ist das für die Menschen dort, wo nur Mindestlöhne oder wenig mehr gezahlt werden. Zum anderen geht es darum, die Arbeitszeit noch mehr an die Profitbedürfnisse anzupassen. Das Unternehmerrisiko ungleichmäßigen Arbeitsanfalls soll den Beschäftigten aufgebürdet werden. Der Kampf um die Arbeitszeit, zur Verteidigung des 8-Stunden-Tag und der elf Stunden Ruhepause und hin zum Ziel der 30-Stunden-Woche ist und bleibt ein zentraler Punkt in der Klassenauseinandersetzung.

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"Angriff auf die Arbeitszeit", UZ vom 15. März 2019



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