Dobrindt diffamiert ihr Recht suchende Asylsuchende und verleumdet ihre Unterstützer

Angriff auf Grundrechte

Von Nina Hager

Nichts lässt er aus. Der neue CSU-Landesgruppenchef Dobrindt war als CSU-Generalsekretär laut. Da brachte er seine Partei – wenigstens was die sozialen Medien betraf – schon mal auf „Vordermann“. Danach blieb er als Verkehrsminister blass, Bayerns CSU-Chef und Ministerpräsident Seehofer, dessen Maut-Pläne er umsetzen wollte, und der Autoindustrie nicht nur in der Dieselaffäre verpflichtet. Jetzt fühlt er sich offenbar wieder wohl. Zu Beginn des Jahres schrieb er in der „Welt“ ein Plädoyer für eine „bürgerlich-konservative Revolution“ (siehe UZ vom 12. und vom 19. Januar) und wies die Richtung. Anfang Mai provozierte er – wohl nicht nur mit Blick auf die bayerischen Landtagswahlen im Oktober – mit Äußerungen über eine „aggressive Anti-Abschiebe-Industrie“.

In seinem Interview mit der „Bild am Sonntag“ am 6. Mai behauptet er, wer mit Klagen versuche, die Abschiebung von Kriminellen zu verhindern, arbeite nicht für das Recht auf Asyl, sondern gegen den gesellschaftlichen Frieden. Es sei „nicht akzeptabel“, wenn dadurch „die Bemühungen des Rechtsstaates sabotiert und eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit provoziert wird“. Er verleumdete damit alle Asylsuchenden, deren Bescheide abgelehnt wurden und die sich gegen ihre Abschiebung wehren, vor allem aber jene, die dann ihr Recht vor Gericht suchen, als Kriminelle, diffamierte ihre Helfer nicht minder.

Am Wochenende legte Dobrindt in der „Bild am Sonntag“ noch einmal nach. Unter „Anti-Abschiebe-Allianz“ verstehe er eine „unsägliche Allianz von Zwangsideologen und Partikularinteressen, die durch Klagewellen versucht, Abschiebungen zu verhindern und die Durchsetzung des Rechtsstaates zu sabotieren. Diese Allianz arbeitet nicht für das Recht auf Asyl, sondern gegen den gesellschaftlichen Frieden.“ Sie nutze die Mittel des Rechtsstaates, „um ihn durch eine bewusst herbeigeführte Überlastung von innen heraus zu bekämpfen“, behauptete er. „2015 wurden unsere Grenzen überrannt, jetzt versuchen Abschiebe-Saboteure das Gleiche mit unseren Gerichten.“

Der CSU-Landesgruppenchef erntete schon in der vorigen Woche entschiedenen Widerspruch, erhielt aber auch Zustimmung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wertete seine Äußerungen als schweren Angriff auf den Rechtsstaat. Pro Asyl erklärte, es sei „Kern eines Rechtsstaates, dass Behördenentscheidungen von unabhängigen Gerichten überprüft werden“. Mehr als 40 Prozent aller Klagen gegen die Ablehnung von Asylanträgen und die Androhung der Abschiebung hätten im letzten Jahr vor Gericht Erfolg gehabt. Grund- und Menschenrechte gelten nicht nur für Deutsche. Dazu gehöre auch ein effektiver Rechtsschutz. Am Montag meldete sich der DAV noch einmal zu Wort: Dobrindt lege die Axt an den Grundsatz, dass sich jeder in Deutschland gegen staatliche Entscheidungen juristisch wehren könne, so DAV-Präsident Ulrich Schellenberg in „MDR Aktuell“. Er meinte, die „im Moment verschärften Tonlage“ hänge aber wohl eher mit der Landtagswahl in Bayern im Herbst zusammen.

Die CDU ging schon in der vorigen Woche auf vorsichtige Distanz. Es gebe in Deutschland ein gut ausformuliertes Asylrecht und auch die Rechtswege dazu, so Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer. Kritik kam auch von der SPD, Ablehnung von der Linkspartei und den Grünen, die Dobrindt auf dem Weg in den Rechtspopulismus sehen. Jan Korte, parlamentarischer Geschäftsführer der Linkspartei im Bundestag, erklärte, der CSU-Landesgruppenchef fische „am extrem rechten Rand“ und vergifte mit seinen Äußerungen das gesellschaftliche Klima. „Im Kern ist Herr Dobrindt offenbar ein Fall für den Verfassungsschutz.“

„Niemand von uns stellt den Rechtsstaat infrage“, erklärte dagegen Bundesinnenminister Seehofer. Es gehöre zum guten Recht, staatliche Entscheidungen wie die Ablehnung von Asylanträgen und Abschiebebescheide gerichtlich überprüfen zu lassen. Allerdings müsse man „schon auf die Tatsache hinweisen, dass die Asylbescheide in ungewöhnlich hoher Zahl beklagt werden“. Fast jeder zweite Asylbescheid lande vor Gericht. Das koste Zeit, binde Ressourcen. – Und? Soll künftig Asylsuchenden das Recht genommen werden Behördenentscheidungen überprüfen zu lassen? Indem man politischen Druck auf die ja angeblich unabhängige Justiz, auf Gerichte und Anwälte, aber auch auf Hilfsorganisationen ausübt? Oder Abschiebungen – auch bei laufenden Klagen – noch gewaltsamer durchsetzt? Oder per Grundgesetzänderung? Und wenn das Erfolg hat, was folgt dann als Nächstes?

Über die Autorin

Nina Hager (Jahrgang 1950), Prof. Dr., ist Wissenschaftsphilosophin und Journalistin

Hager studierte von 1969 bis 1973 Physik an der Humboldt-Universität in Berlin. Nach dem Abschluss als Diplom-Physikerin wechselte sie in das Zentralinstitut für Philosophie der Akademie der Wissenschaften der DDR und arbeite bis zur Schließung des Institutes Ende 1991 im Bereich philosophische Fragen der Wissenschaftsentwicklung. Sie promovierte 1976 und verteidigte ihre Habilitationsschrift im Jahr 1987. 1989 wurde sie zur Professorin ernannt. Von 1996 bis 2006 arbeitete sie in der Erwachsenenbildung, von 2006 bis 2016 im Parteivorstand der DKP sowie für die UZ, deren Chefredakteurin Hager von 2012 bis 2016 war.

Nina Hager trat 1968 in die SED, 1992 in die DKP ein, war seit 1996 Mitglied des Parteivorstandes und von 2000 bis 2015 stellvertretende Vorsitzende der DKP.

Hager ist Mitherausgeberin, Redaktionsmitglied und Autorin der Marxistischen Blätter, Mitglied der Marx-Engels-Stiftung und Mitglied der Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin.

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"Angriff auf Grundrechte", UZ vom 18. Mai 2018



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