Zum „Bürgergeld“

Ausgrenzung bleibt

Mit der Umwandlung von Hartz IV in das sogenannte Bürgergeld will die Ampel-Koalition eine Totgeburt wiederbeleben. Die Geburtsfehler bleiben. Da sind unter anderem die Zusammenlegung des Arbeitslosengeldes II mit der ehemaligen Sozialhilfe, die Praxis der Sanktionierungen und die mittlerweile erheblich zu niedrigen Sätze zu nennen.

Anfang der Woche stellte der Paritätische Gesamtverband und das Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung die Ergebnisse der ersten wissenschaftlichen Langzeitstudie zu Sanktionen in der Grundsicherung vor, die von Sanktionsfrei e. V. in Auftrag gegeben worden war. Das Ergebnis: Hartz IV-Sanktionen verfehlen ihre Wirkung. „Anstatt Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen, haben Kürzungen der Grundsicherung bei Verstößen gegen Auflagen der Jobcenter einen einschüchternden Effekt und können sogar Krankheiten verursachen“, stellte der Paritätische fest. Die Sanktionen würden fast immer eine Kultur des Misstrauens verursachen, weil sich die Menschen eingeschüchtert und stigmatisiert fühlen, sagt die Gründerin von Sanktionsfrei e. V., Helena Steinhaus, anlässlich der Vorstellung der Studie.

Statt der lautstark angekündigten „Überwindung“ von Hartz IV durch das Bürgergeld bleibt es nach den Plänen der Ampel bei der unbewährten Sanktionspraxis. Der Gesetzentwurf für das Bürgergeld gibt den Jobcentern weiterhin die Möglichkeit, Sanktionen bis zu 30 Prozent zu verhängen.

Fraglich erscheint, ob das rechtmäßig ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 die Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärt und sie als schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bezeichnet. Sie seien nur gerechtfertigt, wenn sie nachweislich eine positive Wirkung auf das Arbeitsverhalten der Betroffenen hätten. Die vorliegende Studie widerlegt diese These.

Doch selbst ohne Sanktionen – der Regelsatz ist zu niedrig angesetzt und schließt eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben weitgehend aus. Zum Start der Einführung des Bürgergeldes am 1. Januar 2023 soll er dann um lediglich 50 Euro auf dann 500 Euro erhöht werden. Ein Blick auf die Entwicklung allein der Lebensmittelpreise zeigt, dass die Menschen mit ihrer Armut allein gelassen werden.

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"Ausgrenzung bleibt", UZ vom 16. September 2022



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