Automobilisierung

Bis zum 30. September müssen Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich in Deutschland aufhalten, eine deutsche Zulassung für ihre Autos beantragen. Die Fahrzeughalter brauchen dafür ein Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben, die ukrainische Zulassungsbescheinigung und einen Versicherungsnachweis. Da digitale Dokumente nicht zulässig sind, dürfte die Beschaffung der Unterlagen insbesondere für wehrfähige Männer ohne gültigen Reisepass zum Problem werden. Im April hatte das ukrainische Außenministerium verfügt, dass die ukrainischen Botschaften im Ausland Männern zwischen 18 und 60 Jahren keine Reisepässe mehr ausstellen dürfen.

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"Automobilisierung", UZ vom 27. September 2024



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