Über das neue BND-Gesetz

Bescheuert?

Der Linkspartei-Abgeordnete André Hahn nannte während der Bundestagsdebatte das neue BND-Gesetz „bescheuert“. Denn schon im Innenausschuss hatten mehrere Sachverständige gewarnt, das Gesetz dürfte wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen. 2020 kippte das Bundesverfassungsgericht die erste Version des BND-Gesetzes, das 2016 wegen der Enthüllungen über westliche Geheimdienste durch den Whistleblower Edward Snowden notwendig geworden war. Es verstoße gegen wesentliche Bestimmungen des Grundgesetzes, kritisierten die Richter in Karlsruhe damals. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages hatte 2014 im Fall Snowden festgestellt, dass „die gesamte deutsche Auslandsaufklärung rechtswidrig“ sei. Vergangenen Freitag passierte die Neufassung den Bundesrat. Damit wurde die deutsche Auslandsaufklärung per Gesetz legalisiert.

Jedoch haben die Gesetzesschreiber praktisch nichts Wesentliches am Gesetzestext geändert. Der BND dürfe jetzt nur noch bis zu „30 Prozent der Übertragungskapazität aller global bestehenden Telekommunikationsnetze“ ausspähen. Das kann man sich schenken, denn diese „Fantasiegrenze“ geht weit über das hinaus, was der BND überhaupt leisten kann.

Neu ist jedoch, dass der BND jetzt Kommunikations-Anbieter „auch ohne deren Wissen“ hacken darf. Damit bringt sich die BRD in erster Linie gegen ihren Freund-Konkurrenten USA mit dessen Internet-Giganten Google, Apple, Facebook, Amazon und Microsoft und in zweiter Linie gegen ihren Feind-Konkurrenten China in Stellung. Die Volksrepublik nagt derzeit weit erfolgreicher am digitalen Podest der USA in Sachen Digitalisierung als Deutschland und seine EU.

Neu ist, dass der BND als Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik nun auch Deutsche im Inland abhören darf. Das Gesetz soll „nur individuelle Kommunikationen von natürlichen Personen“ schützen, alles andere wird als Kommunikation mit Maschinen definiert – und Maschinen darf der BND jetzt ohne Einschränkungen anzapfen. Damit kann der Auslandsgeheimdienst ganz legal anlasslose Massenüberwachungen im Inland durchführen.

Die Bundesregierung scheint überzeugt zu sein, den längeren juristischen Atem zu haben. Ob es wirklich so bescheuert ist, alles darauf zu setzen, jeden überwachen zu können, ist keine juristische, sondern eine machtpolitische Frage.

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"Bescheuert?", UZ vom 2. April 2021



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