Lübcke-Mord: Vierter Prozesstag

Details des zweiten Geständnisses

Der vierte Tag des Prozesses wegen des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke war wieder ein Video-Termin. Vorgespielt wurde nun das Video, das vermutlich im Februar im Kasseler Polizeipräsidium aufgezeichnet wurde. In einem YouTube-Video auf dessen Kanal erklärt der Anwalt von Stefan Ernst, Frank Hannig, dass dieser im Februar veröffentlichte, die Umstände. Nachdem das erste Geständnis zurückgezogen wurde, und das zweite unter anderem von Untersuchungsrichter für unglaubwürdig erachtet worden war, erbat sich Ernst im Februar 2020 eine erneute Vernehmung. Dabei entstand das heute angesehene Video.

Seiner heutigen Darstellung des Verhandlungstages gab Hannig den spannenden Titel “Stefan Ernst: Markus hat mich radikalisiert”. Das bezieht sich – da der Tatverdächtige weiterhin schweigt – vermutlich auf das Video und die dort getätigte Aussage. Es könnte darauf verweisen, dass in der zweiten Aussage zum zweiten Geständnis versucht wurde, die Schuld, die man auf Markus Hartmann abwälzen konnte, weiter zu erhöhen. In seinem YouTube-Video wiederum kommentiert Hannig diesen Titel nicht. Er erklärt stattdessen, dass der Staatsschutz-Senat zur Eile treibe und gern zum Beginn dieses Monats eine mündliche Aussage des Angeklagten vor Gericht hätte. Diese Hoffnung kennzeichnet er jedoch als trügerisch.

Die Taktik, mündliche Aussagen zu vermeiden und sich stattdessen mit schriftlichen Aussagen zu begnügen, kennt man unter anderem aus dem NSU-Prozess. Auch dort wurde nach langem Schweigen eine schriftliche Aussage Zschäpes verlesen, dann die Rückfragen diktiert und im folgenden von Zschäpe und ihren Anwälten schriftlich beantwortet. Damit wurden Nebenklägern die Möglichkeit von direkten Nachfragen genommen. Gerade im Anbetracht der vielen Verweigerungen von Aussagegenehmigungen von V-Leuten des Verfassungsschutzes durch deren Dienststellen, oder von diversen Neonazi-Kadern, deren Anwälte vom VS bezahlt wurden, wie wir das aus dem Münchener NSU-Prozess kennen, und der trotz all dieser Dunkelspielchen entstandenen Aussagen vor allem in der Causa Temme, kann man sich vorstellen, warum lieber nicht zu viel spontan gesprochen wird. Wer weiß, was einem sonst entschlüpfen könnte.

Ob diese Taktik in diesem Prozess auch aufgeht, steht derzeit in den Sternen. Hannigs Ankündigung lässt sich durchaus in diese Richtung verstehen. Dass das Gericht etwas anderen will, muss am Verhalten des Angeklagten und dessen Verteidiger nichts ändern – es gibt keine Pflicht zur Aussage.

Anträge zur Aussetzung des Verfahrens bis eine bessere Qulität des zu sehenden Videos erreichbar sei (wie Hannig auf YouTube moniert) oder wegen einer besseren Möglichkeit der Presseberichterstattung oder wegen der Gesundheitsgefahr durch Corona wurden abgelehnt, wie die Hessenschau berichtete. Mehr Presse, so zitiert diese das Gericht, würden dem Prozess den “Anschein eines Schauprozesses” geben. Eine verdrehte Logik, die aber die Vermutung stützt, dass Verdunklungsgefahr hier nicht nur vom Angeklagten ausgeht.

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