Deutsche Feste

Karl Martin über den „Feiertag“

Vor einigen Jahren wünschte mir ein Freund mit Migrationserfahrung, wie man ihn hierzulande ordentlich bezeichnen würde, mit einem verschmitzten Lächeln um diese Jahreszeit ein „Frohes Fest“. Verlegen presste ich damals ein Lachen hervor, wurde aber durchschaut: „Du weißt nicht, wovon ich rede, nicht wahr?“ „Ehrlich gesagt, nein.“ „Dann überlege doch mal.“ Ich dachte nach: Weihnachten liegt noch in der Ferne, die Oktoberrevolution war im November und den Tag der Republik wird er nicht gemeint haben. „Nein, ich weiß nicht, wovon Du redest.“ „3. Oktober!“ „Ach so, daran hatte ich gar nicht gedacht.“ Er lacht: „Wie wahrscheinlich 70 Millionen Menschen in Deutschland.“

Heute, nach ein paar Jahren Lohnarbeitserfahrung, muss ich diese Einschätzung etwas korrigieren: Vermutlich denken sehr viele daran, dass der 3. Oktober ein arbeitsfreier Tag ist. Wobei zynischer Weise Freiheit von Arbeit eine Erfahrung beschreibt, die die meisten Ostdeutschen nach dem 3. Oktober endlich wieder machen durften. Aber abgesehen davon, dass in der abgeschmackten Selbstbeweihräucherung des BRD-Staates 16 Millionen Insassen der DDR pauschal vom Joch des Sozialismus befreit wurden – was genau hat sich am 3. Oktober eigentlich ereignet?

Zunächst wurde am 3. Oktober 1912 in Leipzig zwischen der Stadt, dem Königreich Sachsen und dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler ein Vertrag unterzeichnet über die Gründung der Deutschen Bücherei. Ihre Aufgabe sollte es sein: „Die gesamte vom 1. Januar 1913 an erscheinende deutsche und fremdsprachige Literatur des Inlandes und deutschsprachige Literatur des Auslandes zu sammeln, bibliografisch zu verzeichnen und unentgeltlich für die Benutzung zur Verfügung zu stellen.“ Für eine Kulturnation wäre das gar kein schlechter Anlass zu einem Nationalfeiertag. Wenn schon niemals eine richtige Revolution stattgefunden hat vom Schlage der englischen, amerikanischen, französischen oder russischen, die ihre Obrigkeiten kühn gerichtet haben und deshalb mit Recht die Ehre ihrer Nationen repräsentieren – so mag wenigstens eine Einrichtung zum Wohle der Volksbildung so etwas wie nationales Gedenken rechtfertigen. An dieser Stelle ist es nicht mehr als ein Scherz und hat nichts zu tun mit der Wahrheit.

Stattdessen: „Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Republik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990.“ Und das ist er, der Tag der Deutschen Einheit.

Gefällt hat die Entscheidung am 23. August ein Gremium, das am 18. März gewählt wurde – einem Datum übrigens, an dem 150 Jahre zuvor Berliner Arbeiter Geschichte schrieben, als sie am 18. März 1848 den preußischen König in Barrikadenkämpfen zwangen, der Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung in Frankfurt zuzustimmen. Wahrscheinlich ist dem deutschen Staat die Erinnerung an ein solches Ereignis auch heute noch zu demokratisch. Die innerdeutsche Grenze verschwand am 9. November, und politische Reformen in der DDR wurden erzwungen auf Demonstrationen, die z. B. am 9. Oktober 1989 stattfanden.

Keines dieser Daten, an denen sich tatsächlich etwas ereignet hat, wurde zu einem nationalen Gedenktag erkoren. Im Grunde ist gar nichts passiert am 3. Oktober 1990, außer dass ein Gesetz in Kraft getreten ist. Dies und die soziale Wirklichkeit der meisten Menschen im geeinten Deutschland mögen Gründe sein, warum wahrscheinlich die meisten kaum etwas mit diesem Nationalfeiertag anfangen können.

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"Deutsche Feste", UZ vom 5. Oktober 2018



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