Die Regelung ist grundgesetzwidrig

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hatte mit Urteil vom 6. Juli 1999 die bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat daraufhin die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zur Sperrklausel gestrichen.

Nun machen SPD, CDU und die „Grünen“ eine eine „merkliche und sich fortwährend verstärkende Zersplitterung der Kommunalvertretungen“ aus. „In bestimmten Fällen“ drohe, so formulieren sie es in einem Gesetzesentwurf, „hier sogar die faktische Handlungs- und Funktionsunfähigkeit der kommunalen Vertretung“. Eine 2,5-Prozent-Sperrklausel solle unerwünschte Bewerber aus den kommunalen Parlamenten heraushalten. Werner Sarbok sprach darüber für die UZ mit Torsten Sommer, Mitglied der Piratenfraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

UZ: Womit begründen die Antragsteller diese angestrebte Veränderung der NRW-Verfassung?

Torsten Sommer

Torsten Sommer

( Anke Knipschild)

Torsten Sommer: Eine einfache gesetzliche Regelung würde der Landesverfassungsgerichtshof NRW sehr schnell für verfassungswidrig erklären. Durch den „Trick“, die Regelung direkt in die Landesverfassung zu schreiben, möchte man das umgehen.

UZ: Wie bewertet die Piratenfraktion diesen Vorstoß?

Torsten Sommer: Auch wenn es zu einer Änderung der Landesverfassung kommt, bleibt die Regelung immer noch grundgesetzwidrig. SPD und Co. suchen sich nur aus, vor welchem Verfassungsgericht sie scheitern.

UZ: Was unternimmt die Piratenfraktion gegen diese Pläne?

Torsten Sommer: Parlamentarisch haben wir bei Debatten und in der Anhörung sehr deutlich herausgearbeitet, dass eine kommunale Sperrklausel sowohl gegen die Landesverfassung, als auch gegen das Grundgesetz verstößt. Sollte es dennoch zu einer entsprechenden Änderung in der Landesverfassung kommen, haben wir damit die Grundlage gelegt, dass diese Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt werden kann. Hier kann die Piratenfraktion allerdings nicht als Kläger auftreten, das wird die Piratenpartei als Benachteiligte tun.

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"Die Regelung ist grundgesetzwidrig", UZ vom 25. März 2016



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