Ein alter Trick

Jacob Baum zum Mord an Walter Lübcke

Im Strafrecht findet sich folgender Satz: „Der Einzeltäter verwirklicht eigenhändig alle objektiven Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes in seiner Person“. Damit wäre geklärt, was die Bundesanwaltschaft zu liefern hatte, Stephan E. – der „Einzeltäter“ – wird für den Mord an Walter Lübcke benannt. Dann wäre der Fall geklärt. Und weil er bereits reumütig gestanden hatte (auch wenn er aus prozesstaktischen Überlegungen wiederrief), winkt die Begnadigung und frühzeitige Entlassung aus der Haft.

In der materialistischen Philosophie hingegen findet sich folgender Gedanke: „Der Westen hat, und das ist ein so alter Trick, die Moral eingeführt, um über Politik nicht reden zu müssen. Moral, weil sie unter allen möglichen Standpunkten ausgerechnet den herzzerreißenden wählt, macht sich selber handlungsunfähig; deshalb ist sie so beliebt. Einen Vorgang moralisieren heißt, ihm seinen Inhalt nehmen“ (Ronald M. Schernikau).

Jetzt, wo ein Aktivist der terroristischen Naziszene als Täter identifiziert beziehungsweise als „Einzeltäter“ benannt ist, fordern die Herrschenden Ermittlungen und ja, sogar und vielleicht, möglicherweise oder unter Umständen gab es da einen, der die Waffe besorgt hat oder einen beteiligten Kontaktmann. Aber eigentlich kann auch das nicht sein.

Wer die politischen Linien des Mordes untersuchen will, der muss sich mit dem NSU befassen. In Hessen sind die Akten zum NSU für 120 Jahre weggeschlossen, verantwortlich hierfür ist die Regierung aus CDU und „Bündnis 90/ Die Grünen“. Nach Intervention, dass Ermittlungen her müssen, hat der Staat Hessen ein Einsehen und prüft, die Dokumente freizugeben – in 40 Jahren. War nicht der Verfassungsschutzmann Andreas T. V-Mann-Führer des Nazis Benjamin G., eines Freundes von Stephan E.? Wer wurde eigentlich der neue Chef von Andreas Temme nach seiner Versetzung? Na da schau her: Walter Lübcke.

Auch die Frage, wer die zwei Autos schnell vom Tatort wegfuhr oder was das Überwachungssystem des Regierungspräsidenten von Kassel registrierte, mit wem Stephan E. beim Naziüberfall auf die DGB-Demo am 1. Mai 2009 in Dortmund zusammen war, mit wem von „Combat 18“ er sich wann traf, von wem Stephan E. Gehalt bezog, das alles müsste untersucht werden. Warum legte der Verfassungsschutz die Akte Stephan E. wegen „Keine Aktivitäten“ auf Eis, während der Nazi bei der faschistischen „Artgemeinschaft“ des verrückten NPD-Inspirators Jürgen Rieger mitmachte? Übrigens ebenso wie sein Schwiegervater, dessen Auto anscheinend identisch ist, mit einem der beobachteten Wagen vom Tatort.

Wo bleiben die Razzien gegen Nazistrukturen, die Sicherung der Akten durch BGS-Hundertschaften in den Räumen der Landesämter des Verfassungsschutzes und des Bundesamtes, die Untersuchungshaft  für Hans-Georg Maaßen, der sich rühmt, dass in seiner Zeit „die Abteilung Rechtsextremismus gewaltig ausgebaut wurde“?

Möglicherweise ersetzt das Engagement des Deutschen Städte- und Gemeindetages die politische Aufklärung, er fordert einen Preis für zivilgesellschaftliches Handeln, benannt nach Walter Lübcke, gegen „Extremismus“.

Davon haben alle Beteiligten etwas, der Staat einen Erinnerungstermin, Stephan E einen Preis und die Naziszene ein weiteres Vorbild für künftige Mörder.

Der moralische Hinweis auf die Brandreden der AfD ist richtig. Aber auch eine richtig gute Ablenkung von den politisch Verantwortlichen. Die entscheidende Frage bleibt: Warum handelt dieser Staat nicht und legt das braune Netz lahm? Weil sich dieses Netz aus der tiefen Struktur des deutschen Staates speist, bezahlt, geführt und strukturiert wird.

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"Ein alter Trick", UZ vom 12. Juli 2019



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