Zum 120. Geburtstag von Friedrich Karl Kaul

Ein Anwalt von Format

Ralph Dobrawa

Friedrich Karl Kaul wurde am 21. Februar 1906 in Posen als Sohn eines vermögenden Textilkaufmanns geboren. Das ermöglichte ihm und seiner fünf Jahre älteren Schwester, von den Nöten und Sorgen des Ersten Weltkriegs verschont zu bleiben. Nachdem dieser Krieg verloren war, zogen die Eltern mit ihren Kindern nach Berlin. Dort legte Kaul am Grunewald-Gymnasium sein Abitur ab und begann danach in Heidelberg Rechtswissenschaften zu studieren. Nach einem Wechsel an die Berliner Universität schloss er dort 1929 sein Studium ab. Zwei Jahre später promovierte er.

In den Jahren dazwischen absolvierte Kaul sein Referendariat bei der Staatsanwaltschaft, in denen ein Schlüsselerlebnis sein Leben veränderte. Oberreichsanwalt Karl August Werner und sein Kollege Paul Jorns hatten den Chefredakteur von „Das Tage-Buch“, Joseph Bornstein, wegen Beleidigung und übler Nachrede angezeigt. Jorns, seit 1925 Reichsanwalt, hatte 1919 als Ermittlungsrichter alles dafür getan, dass die Mörder von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg straffrei ausgingen. Dass das nun in der Zeitung zu lesen war, störte Jorns und die Klassenjustiz. Der Prozess förderte allerdings zutage, dass eine Rechtsbeugung nicht geleugnet werden konnte. In erster Instanz wurde Bornstein freigesprochen.

Vor Gericht wurde Bornstein von Paul Levi vertreten, der auch für die Rote Hilfe arbeitete. Der linke Anwalt hatte Eindruck hinterlassen. Zusätzlich war Kaul mit Wilhelm Pieck ins Gespräch gekommen, der als Zeuge ausgesagt hatte. Der junge Jurist, im Bewusstsein von der Integrität des preußischen Richters erzogen, war erschüttert.

Mit der Machtübertragung an die Nazis endete Kauls Karriere vorläufig. Er wurde wegen seiner jüdischen Abstammung aus dem Staatsdienst entlassen, sodass er das für April 1933 geplante zweite Staatsexamen nicht abschließen konnte.

Seine Kontakte zur Roten Hilfe machten die Gestapo auf ihn aufmerksam. 1935 wurde er verhaftet und im Konzentrationslager Lichtenburg und später in Dachau eingesperrt. Seine Frau Luise konnte mit Unterstützung von Kauls Professoren die Freilassung erreichen. Bedingung war die sofortige Ausreise. Kaul floh nach Kolumbien und dann nach Panama. 1941 lieferte Nicaragua ihn an die USA aus, die ihn als „feindlichen Ausländer“ internierten.

1945 kehrte er nach Deutschland zurück, arbeitete als Justiziar des Berliner Rundfunks und wurde Mitglied der KPD. Er holte das zweite Staatsexamen nach und erhielt 1948 seine Anwaltszulassung für alle vier Besatzungszonen von Berlin. Diese hatte nach Gründung der beiden deutschen Staaten Bestandsschutz. Das bot Kaul die Möglichkeit, trotz seines Wohn- und Arbeitssitzes in der DDR auch vor Westberliner und westdeutschen Gerichten aufzutreten.

So konnte Kaul 1951 die FDJ, die sich gegen die Remilitarisierung Deutschlands engagiert hatte, im Verbotsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Im KPD-Verbotsprozess vor dem Bundesverfassungsgericht kämpfte er als Prozessbevollmächtigter der Partei gegen dieses Unrecht an. Inzwischen ist klar, dass das Verbot der KPD in die Tradition des klassenmäßig verbogenen Rechts gehört, wie die verschleppten Ermittlungen 1919 zum Mord an den KPD-Gründern.

In den seit 1963 stattfindenden Auschwitz-Prozessen vertrat Kaul Hinterbliebene von Ermordeten als Nebenkläger. Nahezu 20 Jahre kämpfte er für die Verfolgung der Mörder Ernst Thälmanns im Auftrag von dessen Witwe und später der Tochter. Sein Werk wurde ab 1982 von seinem Kollegen Heinrich Hannover fortgesetzt.

Kaul war in der Bundesrepublik bekannt, geachtet und gefürchtet. In der DDR genoss er besonderes Ansehen durch seine Auftritte in Rundfunk und Fernsehen. Dort setzte er sich mit Rechtsfragen aus dem Alltag der DDR-Bürger auseinander. Er schrieb über 20 Bücher, Prozessberichte und wissenschaftliche Analysen. Erwähnt seien „Ankläger auf der Anklagebank“, „Ärzte in Auschwitz“, „Nazimordaktion T4“ und die „Geschichte des Reichsgerichts“. Für seine Verdienste erhielt er zahlreiche Ehrungen: den Nationalpreis, den Vaterländischen Verdienstorden in Gold und den Karl-Marx-Orden. 1960 wurde er zum Professor ernannt.

Völlig überraschend starb Friedrich Karl Kaul wenige Wochen nach seinem 75. Geburtstag am 16. April 1981. Als Mensch, Jurist und Kommunist hat er Maßstäbe gesetzt und wird in Erinnerung bleiben.

Für mich persönlich wurde er lebensprägend. Ich lernte ihn im Alter von 13 Jahren kennen. Er animierte mich, ebenfalls Rechtsanwalt zu werden. Diesem Rat bin ich gefolgt und inzwischen länger im Beruf tätig, als es ihm aufgrund der Jahre in KZ und Exil möglich war.

Ich habe ihm viel zu verdanken.

[author_box]

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Ein Anwalt von Format", UZ vom 20. Februar 2026



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Tasse.



    Spenden für DKP
    Unsere Zeit