Das für die Medien zuständige Bundesvorstandsmitglied bei ver.di, Christoph Schmitz, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfinanzierung als „dringend notwendige Klarstellung“ begrüßt. Damit sei ein „verfassungsrechtlich nicht zulässiger staatlicher Eingriff in den grundgesetzlich geschützten freien Rundfunk abgewehrt“ worden. Die Länder hätten nicht über das Programm zu entscheiden, sondern die Beitragserhöhung sicherzustellen, die von ihrer gemeinsam berufenen unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen wird.