Strafbefehl gegen Friedensaktivisten aufgehoben. Meinungsfreiheit muss weiter verteidigt werden

Freispruch für Heinrich Bücker!

Rappelvoll war es am Donnerstagmorgen im Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Obwohl kurzfristig der Sitzungssaal gewechselt wurde, fanden nicht alle Besucherinnen und Besucher Platz. Sie mussten vor der Tür warten, während drinnen verhandelt wurde.

Auf einer Großleinwand wurde die Rede gezeigt, für die Heinrich Bücker zu Jahresbeginn einen Strafbefehl erhalten hatte. Der Friedensaktivist hatte zum 81. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion am sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park gesprochen. Vor diesem Hintergrund hatte er auch die Geschichte des Krieges in der Ukraine erläutert und sich gegen Waffenlieferungen und eine weitere Eskalation des Krieges mit Russland ausgesprochen. Das brachte ihm eine Anzeige und ein Verfahren wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuches ein. Ihm wurde die „Billigung eines Angriffskrieges“ vorgeworfen. Im folgenden Strafbefehl, mit dem er zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt wurde, hieß es: Seine Aussagen hätten das „Potenzial, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern und das psychische Klima der Bevölkerung aufzuhetzen“.

An dieser Behauptung hielt die Staatsanwaltschaft auch am heutigen Verhandlungstag fest. Nachdem das Video seiner Rede vorgeführt worden war, gab Bücker eine Erklärung ab. Er erinnerte an die Verbrechen der faschistischen Wehrmacht in der Sowjetunion und an die daraus folgende Verantwortung der Deutschen, nie wieder einen Krieg gegen Russland führen zu dürfen. Die Richterin unterbrach seine Ausführungen und setzte die vorgetragenen historischen Fakten als „bekannt“ voraus. Die Verteidigung erwiderte, dass eine Erinnerung unter den gegebenen Umständen doch sinnvoll sei, und brachte mehrere Beweisanträge ein. Dabei sollten frühere Bewertungen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur faschistischen Durchsetzung des ukrainischen Staatsapparates und ein „Monitor“-Beitrag zur NATO-Osterweiterung aus dem Jahr 2018 berücksichtigt werden. Die Richterin lehnte alle Anträge ab.

Im Plädoyer warnte der Anwalt davor, dass eine Verurteilung Bückers Recht auf freie Meinungsäußerung verletzen würde. Das Grundanliegen seiner Rede sei es gewesen, an den faschistischen Überfall auf die Sowjetunion zu erinnern, und vor diesem Hintergrund vor einer erneuten Kollaboration mit ukrainischen Faschisten zu warnen.

Direkt im Anschluss folgte das Urteil: Freispruch! Allerdings ließ das Gericht keinen Zweifel an seiner Ablehnung von Bückers politischer Haltung. Der Freispruch erfolgte nach den Ausführungen der Richterin nur, weil die Rede am Ehrenmal ausschließlich vor den „Fans von Heinrich Bücker“ gehalten worden sei – eine Entpolitisierung und Beleidigung der zum Gedenken versammelten Menschen im Treptower Park. Bemüht, hier keinen Präzedenzfall zu schaffen, wurde noch einmal betont, dass die von Bücker getätigten Aussagen falsch seien und Russland einen „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ führe. Das Potential der Rede „das psychische Klima der Bevölkerung aufzuhetzen“ war nach Sicht der Richterin nur aufgrund des begrenzten Kreises der Zuhörerinnen und Zuhörer nicht gegeben. Somit hinterlässt das Urteil einen faden Beigeschmack. Der Kampf um freie Meinungsäußerung muss weitergehen – im Zweifelsfall auch vor Gericht!

Wir dokumentieren an dieser Stelle die Erklärung, die Heinrich Bücker für das Gericht vorbereitet hatte, zum unterbrechungsfreien Nachlesen:

Über den Autor

Vincent Cziesla, Jahrgang 1988, ist seit dem Jahr 2023 Redakteur für das Ressort „Politik“. Der UZ ist er schon seit Jahren als Autor und Verfasser der „Kommunalpolitischen Kolumne“ verbunden. Während eines Praktikums lernte er die Arbeit in der Redaktion kennen und schätzen.

Cziesla ist Mitglied des Neusser Stadtrates und war von 2014 bis 2022 als hauptamtlicher Fraktionsgeschäftsführer der Linksfraktion in Neuss beschäftigt. Nebenberuflich arbeitet er in der Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderung.



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