Kein Strafverfahren gegen Heinrich Bücker, fordert die Friedenskoordination Berlin

Nein zur Beschränkung der Meinungsfreiheit!

Das Strafverfahren gegen den Berliner Friedensaktivisten Heinrich Bücker wurde eröffnet (siehe UZ vom 16.12.2022). Ihm wird vorgeworfen, in einer Rede, die er am 22. Juni 2022 bei einer Kundgebung der Berliner Friedenskoordination (Friko) zum Jahrestag des Überfalls der faschistischen Wehrmacht 1941 auf die Sowjetunion, Position für Russland im Ukraine-Krieg bezogen zu haben. Die Friko fordert in einer Pressemitteilung die sofortige Einstellung des Verfahrens.

Gegen den Friedensaktivisten Heinrich Bücker wurde von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht der Erlass eines Strafbefehls wegen „Belohnung und Billigung von Straftaten“ nach Paragraf 140 Strafgesetzbuch beantragt. Der Antragsteller der Strafanzeige (ein Rechtsanwalt!) sieht den öffentlichen Frieden gestört durch eine Rede, die Heiner Bücker bei einer Kundgebung der Friedenskoordination Berlin am 22. Juni 2022 anlässlich des Jahrestages des Überfalls auf die Sowjetunion gehalten hat sowie durch eine Stellungnahme zum Russland-Ukraine-Konflikt auf seiner Webseite.

Wodurch ist der öffentliche Friede gestört? Bücker zeigt u.a. die historische Entwicklung zum heutigen Konflikt auf, deren Wurzeln schon im Vernichtungskrieg des faschistischen Deutschlands gegen die UdSSR und in der Kollaboration ukrainischer Faschisten mit den deutschen Besatzern liegen. Er bringt also das zur Sprache, was Politik und Medien verschweigen.

Zudem erklärt er sein Unverständnis darüber, dass die deutsche Regierung, trotz der Rolle von faschistischer Ideologie und Russophobie in der aktuellen ukrainischen Politik, den gegenwärtigen Konflikt mit Waffenlieferungen an die Ukraine und Sanktionen gegen Russland anheizt. Das stört den öffentlichen Frieden? Dafür soll er nun bestraft werden?

Seiner Forderung: „Nie wieder dürfen wir als Deutsche an einem Krieg gegen Russland in irgendeiner Form beteiligt sein. Wir müssen uns zusammenschließen und uns diesem Irrsinn gemeinsam entgegenstellen“ stimmen wir uneingeschränkt zu.

Es ist sicherlich kein Zufall, dass ein solches Verfahren sowie die Verschärfung des Paragraf 130 mit dem Absatz 5 in einer Zeit stattfindet, in der die militärische Auseinandersetzung als alternativlos propagiert wird und die deutsche Bevölkerung darauf eingeschworen werden soll.

Wir protestieren gegen dieses geplante Strafverfahren:

  • Weil es dazu dient, die politische Debatte immer weiter einzuengen und per Strafgesetz eine Kritik an der herrschenden Politik und den Medien unmöglich zu machen.
  • Weil es ein massiver Angriff auf die Meinungsfreiheit ist.
  • Weil es verunsichern soll.
  • Weil es für die Friedensbewegung in letzter Konsequenz bedeutet, dass sie mundtot gemacht werden kann, wenn sie sich weiterhin gegen den Kriegskurs der deutschen Politik und für eine Deeskalation und für Verhandlungen ausspricht



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