Niedriglohn ist prägend

Geflüchtete in Arbeit

Von Ulf Immelt

Die Vermittlung von Geflüchteten in Arbeit liest sich auf den ersten Blick wie eine Erfolgsgeschichte. Nach Angaben der Agentur für Arbeit haben 2018 knapp 40 Prozent mehr Geflüchtete als im Vorjahr eine Beschäftigung oder eine Ausbildung aufgenommen. Inzwischen gehen mehr als ein Drittel der Geflüchteten, die seit 2015 in Deutschland leben, einer abhängigen Beschäftigung nach.

Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass der Arbeitsalltag der betroffenen Kolleginnen und Kollegen häufig durch niedrige Bezahlung, eine Beschäftigung unterhalb ihrer Qualifikation, immer wieder drohende Arbeitslosigkeit und oft auch durch Ausbeutung und Diskriminierung gekennzeichnet ist. Hier nur einige wenige Fakten, die dies belegen: Die Einkommen von fast 70 Prozent der Beschäftigten in Vollzeit, die in die BRD geflüchtet sind, befanden sich 2018 unterhalb der Niedriglohnschwelle. Im Vergleich zu allen Beschäftigten in Vollzeit waren deren mittlere Bruttomonatsverdienste um etwa 44 Prozent niedriger. Über 72 000 Kolleginnen und Kollegen mit Fluchthintergrund haben ausschließlich ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis als Arbeitseinkommen.

Aber auch die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bedeutet für viele Geflüchtete nichts anderes als Tätigkeiten im Helferbereich oder Leiharbeit. Besonders am Beispiel der Leiharbeit wird deutlich, dass Geflüchtete aufgrund ihres verletzlichen Status auf dem Arbeitsmarkt besonderen Ausbeutungsmechanismen unterliegen. Es ist häufige Praxis von Leiharbeitsfirmen, dass, wenn die Kolleginnen und Kollegen aufgrund fehlender Aufträge nicht eingesetzt werden können, diese in „unbezahlten Urlaub“ geschickt werden. Hierzu legen die modernen Sklavenhalter den Betroffenen einen Antrag auf unbezahlten Urlaub vor und lassen diesen unterschreiben. So kann die Firma später argumentieren, dass es der Wunsch des Beschäftigten war, in unbezahlten Urlaub zu gehen und sie diesen deshalb nicht einsetzen konnten. Die Geflüchteten müssen jedoch in diesem Zeitraum jederzeit abrufbereit sein. Bezahlt werden sie dann aber am Ende des Monats nur für die tatsächlich geleisteten Stunden.

Statt nun durch Qualifizierung, Ausbildung und Anerkennung von formellen und informellen Qualifikationen die prekäre Lage Geflüchteter auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, wird diese vom Gesetzgeber mit Wohnsitzauflagen, Leistungskürzungen und Beschäftigungsverboten sogar noch verschärft. Exemplarisch hierfür stehen die Gesetze, die unter dem Sammelbegriff „Migrationspaket“ am 7. Juni im Bundestag beschlossenen wurden. Insbesondere die Kürzungen des Regelbedarfs des Asylbewerberleistungsgesetzes, der vorher schon unter dem Hartz-IV-Satz lag, haben zur Folge, dass der Zwang wächst, jede Arbeit um jeden Preis anzunehmen. Die Etablierung einer fast rechtlosen industriellen Reservearmee ist die Folge. Dies ist von den Herrschenden genau so gewollt. Denn die Konkurrenz im Unterbietungswettbewerb beim Verkauf der Ware Arbeitskraft zwischen heimischen und zugewanderten Lohnabhängigen erhöht deren Profitraten, vertieft die Spaltung in der Klasse und ist zugleich Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten.

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"Geflüchtete in Arbeit", UZ vom 16. August 2019



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