Nicht ganz ein Jahr ist ihr jüngster Sohn alt. Er muss dringend operiert werde, lebensnotwendig ist die OP. Das Vorgespräch dazu ist vereinbart und steht in wenigen Tagen an. Die Gesundheitskarte und weitere wichtige Dokumente liegen allerdings in einer zwangsgeräumten Wohnung. Der Verwalter der Immobilie fordert 500 Euro von der betroffenen Mutter, um ihr die Tür aufzuschließen.
Dieses Horrorszenario erlebte eine alleinerziehende Mutter von fünf Kindern kürzlich in Duisburg. Am 27. April hatte die sogenannte „Task Force Problemimmobilien“ ihre Wohnung im Stadtteil Marxloh zwangsgeräumt. Das läuft ungefähr so ab: Frühmorgens klingeln Ordnungsamt, Polizei, Mitarbeiter des Jobcenters und andere fremde Menschen unangekündigt an der Tür. Sie zwingen die Bewohner, ihre Wohnung binnen drei Stunden zu räumen. Vorgeschoben werden meist „Brandschutzmängel“, weil die eine „sofortige Nutzungsuntersagung“ rechtfertigen – geräumt werde, „um Gefahren für Leib und Leben der Bewohner wirksam abzuwehren“, behauptet die Stadt Duisburg. Eine künstlich geschaffene Stresssituation, die viele Betroffene überfordern muss. Da bleibt das eine oder andere liegen.
Die betroffene Mieterin erwirkte beim Amtsgericht Duisburg-Hamborn eine Einstweilige Verfügung gegen den Zwangsverwalter der geräumten Immobilie, Stefan P. Das Gericht verpflichtete P., der Mieterin Zutritt zu ihrer Wohnung zu verschaffen – unentgeltlich. Den Bewohnern des Hauses „ist es seitens der öffentlichen Hand erlaubt, die Wohnungen zeitweise zu betreten“, heißt es in der Begründung – insbesondere, um persönliche Gegenstände zu holen.
Die Gesundheitskarte ihres Sohnes konnte die Mieterin dann am 22. Mai aus ihrer geräumten Wohnung holen. Der Hausmeister des Objekts fotografierte dabei ihren Personalausweis sowie den einer Sozialarbeiterin, die die Mieterin begleitete. Ohne die Zustimmung der Ausweisinhaberinnen ist das rechtswidrig. Zwangsverwalter Stefan P. äußerte sich bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe von UZ nicht zu den Vorwürfen.
Die zwangsgeräumte Immobilie gehört einer Tochter der Immobilienfirma IPG, die Insolvenz angemeldet hat. Deshalb steht das Haus unter Zwangsverwaltung. Normalerweise bekommt die Stadt Duisburg die Schlüssel zu zwangsgeräumten Immobilien, bestätigte die Pressestelle der Stadt auf Anfrage von UZ. Nach vorheriger Terminabsprache werde den Bewohnern jederzeit Zutritt gewährt, um persönliche Gegenstände aus den Objekten zu holen, behauptet zumindest die Stadt Duisburg. Im konkreten Fall sei das anders geregelt, weil das Haus unter gerichtlicher Zwangsverwaltung stehe.
Die „Task Force Problemimmobilien“ führt in letzter Zeit wieder verstärkt Zwangsräumungen durch. Betroffen waren am 16. März gleich drei Mehrfamilienhäuser und eine Wohnung in einem vierten Objekt. Mindestens 124 Menschen verloren so ihre Wohnung – 67 von ihnen sind minderjährig. Am 9. April untersagte die „Task Force“ die Nutzung zweier Häuser in Marxloh. 62 Bewohner waren in den beiden Objekten gemeldet. 28 von ihnen trafen die Zwangsräumer vor Ort an, darunter zwölf Minderjährige, sechs davon schulpflichtig. Bei der jüngsten Räumung am 27. April verloren mindestens 35 Menschen ihre Wohnung, 23 von ihnen jünger als 18 Jahre.
Nach solchen Zwangsräumungen sind Vermieter in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verpflichtet, unverzüglich gleichwertigen Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht kommen die Besitzer zwangsgeräumter Häuser in Marxloh nur selten nach. Verletzen die Vermieter diese Pflicht, ist die Kommune verpflichtet, einzuspringen. Dieser Pflicht kommt die Stadt Duisburg anscheinend mittlerweile nach. Wie teuer städtische Notunterkünfte für Betroffene sind, beschied die Pressestelle der Stadt UZ nicht. Mal seien diese Kosten „Gegenstand privatrechtlicher Verträge“, mal ergäben sie sich „je nach Einzelfall aus der städtischen Gebührenordnung“.
Die Zahl der Menschen in Marxloh, die von diesen städtischen Räumungen betroffen sind, wächst beständig – auch die derer, die schon zum zweiten oder gar dritten Mal zwangsgeräumt wurden. Was auffällt: Betroffen ist fast nur der Stadtteil Marxloh, und dort überwiegend Mieter mit bulgarischer oder rumänischer Staatsbürgerschaft. Äußerungen von Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) legen nahe, dass das kein Zufall ist.
Einige der Betroffenen haben sich in der Initiative Marxloher Nachbarn zusammengeschlossen, um sich gegen die Zwangsräumungen zu wehren. Sie werfen Link Rassismus und Antiziganismus vor und weisen darauf hin, dass zwangsgeräumte Häuser nur in seltenen Fällen instandgesetzt werden.









