Klage zurückgewiesen

Ein Bundesrichter in Brasília hat eine Anklage gegen den Enthüllungsjournalisten Glenn Greenwald zurückgewiesen. Greenwald war vorgeworfen worden, Handys von Staatsvertretern gehackt zu haben. Der Richter begründete seine Entscheidung mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Es hatte verboten zu ermitteln, wie Greenwald Informationen bekommen hat, die die von ihm gegründete Enthüllungsplattform „The Intercept Brasil“ veröffentlicht hatte.

Währenddessen hat der Anwalt des US-amerikanische Whistleblowers Edward Snowden mitgeteilt, dass dieser seinen Aufenthalt in Russland verlängern will. „Auf Bitten Edwards bereite ich die Dokumente für den Migrationsdienst des Innenministeriums vor“, sagte Anatoli Kutscherena. Die aktuelle Arbeitserlaubnis laufe im April aus. Zwar hatte Snowden den Wunsch nach Asyl in einem EU-Land geäußert. Das Echo dort war aber geteilt.

Für den in britischer Untersuchungshaft sitzenden Gründer der Enthüllungsplattform „WikiLeaks“, Julian Assange, forderte Sevim Dagdelen, Sprecherin für Internationale Beziehungen der Fraktion „Die Linke“, Asyl in Deutschland.

„Zu Recht fordert die UN-Expertengruppe von den britischen und schwedischen Behörden, dem unrechtmäßigen Freiheitsentzug von Assange ein Ende zu machen“, so Dagdelen. Bundeskanzlerin Merkel und Außenminister Steinmeier hätten sich durch ihre jahrelange Unterstützung der britischen und schwedischen Positionen im Fall Assange mitschuldig gemacht. „Es ist höchste Zeit, dies zu korrigieren.“

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"Klage zurückgewiesen", UZ vom 14. Februar 2020



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