Der Mindestlohn liegt aktuell bei 13,90 Euro. An diese gesetzlich festgeschriebene Untergrenze hält sich laut DGB aber nur ein Teil der Unternehmen. Wie der Gewerkschaftsbund vorrechnet, sind den Beschäftigten durch Lohnraub 64 Milliarden Euro vorenthalten worden – seit Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 bis zum Jahr 2024.
Rund sechs Millionen Menschen arbeiten zum Mindestlohn – vor allem im Hotel- und Gastgewerbe, im Handel sowie in der Landwirtschaft. Die Unterschreitung des Mindestlohns komme in der Regel daher, dass Unternehmen geleistete Arbeitsstunden nicht bezahlen, so der DGB. Von Lohnraub seien durchschnittlich zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr betroffen. Im Schnitt fehlten 1,70 bis 2,40 Euro pro Stunde.
Der Gewerkschaftsbund beruft sich auf Daten aus dem sogenannten Sozioökonomischen Panel – einer jährlichen Befragung von rund 30.000 Menschen in 20.000 Haushalten. Für den Zeitraum von 2015 bis 2024 sei eine Gesamtlohnsumme von rund 64 Milliarden Euro von den Unternehmen vorenthalten worden. Rund 35 Milliarden Euro hätten den betroffenen Beschäftigten zugestanden, 22 Milliarden Euro fehlten demnach den Sozialkassen, 7 Milliarden Euro Einkommensteuer seien dem Fiskus entgangen. Mindestlohnverstöße würden kaum geahndet. Die Kontrolle eines Unternehmens finde statistisch gesehen nur alle 140 Jahre statt, die Strafen seien zu niedrig.
Die Kapitalverbände reagierten auf die Zahlen des DGB mit der Forderung, den Mindestlohn zu senken oder zumindest niedrig zu halten. Durch ein solches Lohndumping ließen sich Verstöße minimieren.








