Zum Urteil im NSU-Prozess

NSU tötet weiter

Als das Urteil im NSU-Prozess vor zwei Jahren verkündet wurde, waren wir in München. Wir standen vor dem Gericht und waren erschüttert und angewidert. Es war und bleibt unfassbar, dass Ralf Wohlleben und André Eminger quasi freigesprochen wurden. Es war und bleibt unfassbar, dass Neonazis im Gericht, auf der Empore, das Urteil feiern und beklatschen und Zuschauerinnen und Zuschauer bedrohen konnten. Wir standen mit Betroffenen und den Familien der Opfer des NSU-Terrors vor dem Gericht und sie hatten Tränen in den Augen. Einige vor Erschütterung, andere vor Wut.

Kein Wort vom Richter über den Schmerz der Menschen, kein Wort über die jahrelangen Qualen, die sie durch Behörden und Medien erleben mussten. Keine Spur der Empathie oder des Respekts den Menschen gegenüber, die fünf Jahre lang gehofft haben, dass dieses Gericht die vorhandenen Verstrickungen von Behörden und Nazis, die rassistischen Netzwerke und den NSU Komplex tatsächlich offenlegen könnte, anstatt die schon von der Staatsanwaltschaft propagierte Trio-Theorie mit vier Unterstützern zu zementieren.

Wir haben damals gesagt, dieses Urteil ist vor allem durch das Vorgehen gegenüber Wohlleben und Eminger ein fatales Zeichen. Es ist nicht zu verstehen, dass Menschen, die rassistischen Terror unmittelbar unterstützen, mit einem derartigen Strafmaß entlassen werden – Eminger schon am Tag der Urteilsverkündung, Wohlleben eine Woche später. So werden Rassisten und Nazis in ihren Taten bestärkt und nicht abgeschreckt.

Die Bedrohungen von Seda Basay-Yildiz, der Rechtsanwältin der Familie Simsek, durch Polizisten, der Mord an Walter Lübcke in Kassel, die rassistischen Anschläge und Morde in Halle und Hanau sind Resultate des Verhaltens der Behörden und des Gerichts innerhalb des NSU-Komplexes.

Die Verschriftlichung des mündlichen Urteilsspruches macht noch einmal deutlich, dass dieses System rechten Terror verharmlost oder totschweigt. Denn nicht nur die NSU-Akten in Hessen werden wohl mit langen Sperrfristen versehen, nein, auch bei diesem schriftlichen Urteil wird darüber nachgedacht, es mit einer langen Sperrfrist der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Noch Fragen?

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"NSU tötet weiter", UZ vom 1. Mai 2020



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