Privilegien, die spalten?

Werner Sarbok zu Vorteilsregelungen für Gewerkschafter

Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske hat sich in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen, „einen Teil des tarifgebundenen Arbeitsentgeltes steuerfrei zu stellen und einen neuen Steuerfreibetrags-Tatbestand vorzusehen, der etwa in der Größenordnung des Drei- bis Vierfachen des durchschnittlichen Gewerkschaftsbeitrages bei einem Durchschnittseinkommen liegen sollte“. Dies entspräche zwischen 1 300 bis 1 700 Euro im Jahr für Gewerkschaftsmitglieder. Darüber hinaus forderte er die Politik auf, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern und für eine Nachwirkung der Tarifverträge zu sorgen, die auch neueingestellte Arbeitnehmer einschließt, soweit sie Gewerkschaftsmitglieder sind.

Tarifliche Vorteilsregelungen für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter gibt es schon länger. Bei der Arbeitewohlfahrt in Nordrhein-Westfalen waren bereits vor einigen Jahren zwei zusätzliche Urlaubstage für ver.di-Mitglieder in Tarifauseinandersetzungen erkämpft worden. Im Hamburger Hafen erzielte ver.di 2011 eine Vereinbarung, wonach ihre Mitglieder jährlich eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 260 Euro erhielten. Die IG BCE hat einen Tarifvertrag ausgehandelt, in dem Unternehmen in einen Fonds einzahlen, der notleidende Firmen unterstützt, die junge Gewerkschaftsmitglieder nach der Ausbildung fest übernehmen.

Diese und ähnliche Vorteilsregelungen werden kontrovers diskutiert, und ich kann die Argumente ihrer Gegner nachvollziehen. Die Gewerkschaften dürfen ja schließlich nicht nur exklusiv die Interessen ihrer Mitglieder, sondern sollten die Interessen aller Beschäftigten vertreten. Die Gewerkschaften dürfen auch nicht zu einem Versicherungsbetrieb verkommen, sondern müssen ihre Attraktivität durch Aktionen und Inhalte erkämpfen. Auch wird eine Spaltung der Belegschaften befürchtet – dies allerdings auch von Seiten der betroffenen „Arbeitgeber“.

Alles richtig. Aber ich stelle diese Argumente nicht gegen die der Befürworter von Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder.

Wer in der Gewerkschaft ist, zahlt regelmäßig Beiträge, setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen ein, nimmt häufig Nachteile in Kauf und auch einen Verzicht auf Freizeit. Für alte und überzeugte Gewerkschafter ist dies selbstverständlich.

Aber heute kämpfen in vielen Betrieben Gewerkschafter darum, den Organisationsgrad zu verbessern, um überhaupt eine Streikfähigkeit zu erreichen. Und ohne Streikfähigkeit der Betriebe werden sich gar keine Interessen der gesamten Belegschaften durchsetzen lassen.

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"Privilegien, die spalten?", UZ vom 26. Oktober 2018



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