Baden-württembergische Gemeinderäte unterstützen von Berufsverbot Betroffene

Rehabilitierung und Entschädigung

Martin Hornung

„Wir geben erst auf, wenn wir in die Kiste gehen“, erklärte ein Betroffener aus Rosenheim vor laufenden Kameras nach dem gescheiterten eineinhalbstündigen Gespräch bei Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in dessen Stuttgarter Dienstvilla Reitzenstein am 8. Februar des vergangenen Jahres. Er hatte aufgrund eines Berufsverbots im Jahr 1976 als Lehrer in Karlsruhe an eine Privatschule in Bayern „emigrieren“ müssen. Ein weiterer Teilnehmer aus Mannheim starb keine vier Monate nach dem Treffen mit 74 Jahren.

Nach über einem Jahr Auseinandersetzungen hatte der baden-württembergische Ministerpräsident 19 Betroffene der 70er und 80er Jahre zu einem Gesprächstermin eingeladen. Auch dabei lehnte er die von einer breiten Öffentlichkeit, Parteien und Gewerkschaften unterstützten Forderungen der Betroffenen kategorisch ab.

Gegen Kretschmann-Basta

Kretschmann war nach dem Gespräch laut Presse zwar „zerknirscht“, ging aber offenbar davon aus, dass er mit seinem Nein nun endgültig durch sei. Er könnte sich getäuscht haben. Denn bereits Ende März des vergangenen Jahres solidarisierte sich der Heidelberger Gemeinderat in einer Resolution mit den Betroffenen und forderte Landesregierung und Landtag ausdrücklich auf, deren „Forderungen nachzukommen“. Die Gremien in Konstanz und Tübingen zogen im Juli nach. Im Oktober verabschiedete auch der Gemeinderat in Mannheim eine Entschließung. Und am 28. November reihte sich in Freiburg das inzwischen fünfte kommunale Parlament ein. Auch hier gab es eine Mehrheit für einen entsprechenden Antrag. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, ihn als Verwaltungsvorlage am 30. Januar dieses Jahres endgültig abstimmen zu lassen. Zuvor hatte das Regierungspräsidium Freiburg eine Anfrage, ob der Antrag „rechtswidrig“ sei, da das Gremium dazu keine „Befassungskompetenz“ habe, mit Nein beantwortet.

Alle genannten Beschlüsse wenden sich entschieden gegen Kretschmanns Nein. Während örtliche Zeitungen darüber informierten, war dies, anders als im Jahr zuvor, landesweit nicht der Fall. Auch über die Aktivitäten der Betroffenen anlässlich des 50. Jahrestags des Schiess-Erlasses (benannt nach dem ehemaligen Innenminister Baden-Württembergs Karl Schiess (CDU)) am 2. Oktober 2023 wurde in der Presse nichts berichtet. Nur die in Stuttgart erscheinende Wochenzeitung „Staatsanzeiger“ griff dies im Vorfeld auf.

In Stuttgart, Karlsruhe und Heilbronn beraten Gemeinderatsmitglieder derzeit noch, ob ein entsprechender Antrag eingebracht wird. In Reutlingen reichten die 18 Sitze von Grünen, SPD und „Linken“ gegen die dortige Mehrheit von CDU, FDP, Freien Wählern und AfD (zusammen 22 Stimmen) im November nicht für eine Verabschiedung.

Auf wissenschaftlicher ­Grundlage

Sämtliche Beschlüsse stellen Kretschmann den 2022 veröffentlichten und von der Landesregierung selbst in Auftrag gegebenen 684-seitigen Forschungsbericht der Universität Heidelberg entgegen. Zitiert werden die darin enthaltenen örtlichen Beispiele der rigorosen Umsetzung des Schiess-Erlasses zur Verfolgung vorwiegend linker Lehrkräfte, aber auch anderer im Öffentlichen Dienst Beschäftigter.

Nach den in der Studie zitierten offiziellen Angaben des Innenministeriums habe es in Baden-Württemberg 222 Nichteinstellungen und 66 Entlassungen gegeben. Wie untertrieben dies ist und wie hoch die Dunkelziffer zeigt die Entschließung des Heidelberger Gemeinderats: Er verweist darauf, dass dort allein „für über 100 Betroffene, die in Heidelberg, studiert, gelebt und gearbeitet haben, der Erlass schwerwiegende Folgen hatte“. Die Praxis sei gemäß Forschungsstudie „von Anfang an als rechtswidrig einzustufen gewesen“ (Seite 289), weil sie „mit der ILO-Konvention Nummer 111 nicht übereinstimmte“.

Das Gremium in Konstanz stellte fest: „Das Rektorat der Universität informierte in einem Sonderdruck des Uni-Infos darüber, dass mit Stichtag 18. 10. 1974 bereits 500 Überprüfungsverfahren zu Uni-Angehörigen vom Innenministerium vorlagen (die Uni hatte damals gerade einmal 2.000 Studierende). Binnen kürzester Zeit wurden 50 Personen auf Grundlage von Spitzelberichten erfasst und waren von Entlassung bedroht. Professoren und der Kleine Senat in Konstanz mit Rektor Frieder Naschold wandten sich ausdrücklich gegen die Verfahren.“ In der Folge müssten laut Gemeinderat „Betroffene heute in Altersarmut leben mit Renten von weniger als 700 Euro im Monat“: Gefordert wird, „einen Entschädigungsfonds einzurichten“, damit „ihre materiellen Nachteile ausgeglichen werden. Die Praxis der Berufsverbote wurde 1995 auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg als Unrecht verurteilt.“

Im Beschluss des Gemeindeorgans in Tübingen heißt es: „Einige der mehr als 30 Betroffenen haben bis heute aktiv an der Gestaltung der kommunalen Demokratie mitgewirkt und jahrelang in Ortsbeiräten, im Tübinger Gemeinderat und Kreistag mitgewirkt. In rechtlicher Hinsicht ist die Praxis der Berufsverbote als Einschränkung der Grundrechte zu verurteilen.“ (S. 495 der Heidelberger Studie) Das Gremium bekräftigte die Feststellung der Historikerin Mirjam Schnorr: „Die Frage, ob die Betroffenen ihre Forderungen in naher Zukunft eingelöst wissen können, das zu entscheiden, ist freilich nicht Aufgabe der Wissenschaft, sondern vor allem die des politischen Willens.“ (S. 193)

Der Mannheimer Gemeinderat zitiert aus dem Forschungsbericht: Unter den ebenfalls „über 30 Betroffenen sollte an der Universität Mitte 1981 sogar eine spanische Staatsangehörige, vorgesehen als Verwaltungsmitarbeiterin zur Aushilfe (Reinemachefrau), auf Anfrage ihres Arbeitgebers, dem universitätseigenen Rektorat, auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden“. (S. 47) In der Resolution wird betont, dass namhafte Mannheimer Professoren, darunter der Soziologe und Dekan Wolfgang Zapf sowie der renommierte Politikwissenschaftler Rudolf Wildenmann, schon 1975 eine „Erklärung an den Ministerpräsidenten verfasst und sich gegen die Überprüfungspraxis und Gesinnungskontrolle an Hochschulen gewandt“ hätten. Ausdrücklich beruft sich der Gemeinderat abschließend auf Philipp Gassert, Inhaber des Lehrstuhls für Zeitgeschichte an der Uni Mannheim, der in der Studie der Uni Heidelberg das „Fazit“ zieht: „Aus heutiger Sicht sind die damaligen Eingriffe in die Menschenrechte und die Meinungsfreiheit skandalös.“ (S. 466)

In dem im Gemeinderat Freiburg eingebrachten und von einer Mehrheit unterstützten Antrag wird ähnlich wie in Tübingen konstatiert: „Einige der Betroffenen haben über Jahrzehnte hinweg aktiv an der Gestaltung der Demokratie mitgewirkt und zum Beispiel im Freiburger Gemeinderat, den Gewerkschaften oder Bürger:innen-Initiativen mitgearbeitet. Den Beschlüssen der Gemeinderäte in Heidelberg vom 23. 3. 2023, Konstanz vom 18. 7. 2023, Tübingen vom 24. 7. 2023 (und inzwischen Mannheim vom 24. 10. 2023, der Verfasser) folgend nehmen wir den 50. Jahrestag des sogenannten Schiess-Erlasses zum Anlass für nachfolgende Entschließung: Der Gemeinderat der Stadt Freiburg fordert den Oberbürgermeister auf, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Landesregierung den Erlass vom 2. 10. 1973 ersatzlos und vollumfänglich aufhebt, alle Betroffenen rehabilitiert und entschädigt.“

„Keine Zeit zu verlieren“

Die durchgehende Unterstützung der Beschlüsse auch durch die Grünen-Fraktionen zeigt, dass Kretschmann sich hier in der Minderheit auch in seiner Partei befindet. Bezugnehmend auf die Gemeinderatsbeschlüsse hat sich die „Initiativgruppe gegen Radikalenerlass und Berufsverbote Baden-Württemberg“ am 6. Dezember in einem Schreiben an die Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) und den Landtag gewandt:

„Mittlerweile haben Gemeinderäte in Städten, in denen es besonders viele Betroffene gegeben hat (Heidelberg, Konstanz, Tübingen, Mannheim) Beschlüsse gefasst, in denen Regierung und Landtag aufgefordert werden, den Forderungen der Betroffenen nachzukommen. Trotz der von ihr selbst in Auftrag gegebenen Studie hat sich die Landesregierung nicht mit dem Thema beschäftigt und auf unsere entsprechenden Anfragen nicht reagiert. Wir wenden uns an Sie in der Hoffnung, Sie für unser Anliegen gewinnen zu können. Dabei geht es uns nicht nur um die Begleichung alten Unrechts, sondern auch um die Wiederherstellung demokratischer, vom Grundgesetz vollinhaltlich getragener Positionen – auch im Hinblick auf die Zukunft. Wir Betroffene haben keine Zeit zu verlieren. Wir sind, ebenso wie der selbst ehemals betroffene Ministerpräsident, mittlerweile alle alt (+/- 80 Jahre). Wir bitten Sie und den Landtag, Ihren Einfluss auf Regierung und Ministerpräsident geltend zu machen und uns zu unterstützen.“

Gegenüber der „Rhein-Neckar-Zeitung“ ließ ein Sprecher des Landtags auf Anfrage zwei Wochen nach Versand des Briefes verlauten, die Landtagspräsidentin könne dazu „in eigener Zuständigkeit keine weitergehenden Maßnahmen treffen“. Im kurz darauf bei der Unterzeichnerin des Briefes Christina Lipps eingehenden Antwortschreiben erklärte Muhterem Aras immerhin, sie halte die Gemeinderatsbeschlüsse für „bedeutsam und wichtig“ und habe sie „an die Fraktionen weitergeleitet“. Das Thema könnte Kretschmann auch im zweitletzten Jahr seiner Amtszeit noch weiter verfolgen.

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"Rehabilitierung und Entschädigung", UZ vom 26. Januar 2024



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