Steuervergünstigungen auf dem Prüfstand des BRH

Stets zu Diensten

Von Frank Schumacher

Der Bundesrechnungshof (BRH) gilt vielen im Lande als eine unabhängige, nicht der Regierung und/oder dem Parlament verantwortliche Institution. Formal richtig, denn er leistet die sogenannte externe Finanzkontrolle der Ausgaben des Bundes, ohne Weisungen zu erhalten, sondern höchstens „Bitten“ des Parlaments nachzukommen. Aber als eine oberste Bundesbehörde, gleichgestellt mit den Bundesministerien, der Bundestagsverwaltung oder auch dem Bundespräsidialamt, sind sie natürlich eingebunden in das System der staatlichen Verwaltung der politischen Macht. Sowohl der Präsident der Behörde wie auch die Abteilungsdirektoren werden von der Bundesregierung benannt und bestallt, die genaue Einordnung des BRH in das klassische System der so gedachten Gewaltenteilung ist zwar Gegenstand manchen Gerangels, aber ohne Auswirkungen. Der BRH wählt sich seine Prüfungsstoffe selbst, ist keinen – offiziellen – Weisungen unterworfen und darf dann Vorschläge machen, wie Mängel oder Beanstandungen zu beseitigen wären. Ob sich eine Regierung, ein Ministerium oder das Parlament an den Prüfungsbericht halten, bleibt im Ermessen der politisch Verantwortlichen.

Pünktlich zum Ende der alten Regierung und für die Verhandlungen zur Bildung einer neuen Koalition hat sich der Bundesrechnungshof gemeldet und seine Vorstellungen und sogar konkreten Vorschläge, was alles besser und anders gemacht werden müsse, vorgelegt. Das Szenario geht davon aus, dass „mittel- und langfristig erhebliche finanzwirtschaftliche Herausforderungen für den Bundeshaushalt“ zu bedenken seien. Dafür führt der BRH die demografische Entwicklung, die zu Lasten der Rentenversicherung gehe und die „erheblichen“ Aufwendungen im zweistelligen Milliardenbereich für Asylsuchende und Flüchtlinge einschließlich der Fluchtursachenbekämpfung an. Nett ist die Spekulation über „nicht absehbare Folgen“ des Brexit und mögliche Auswirkungen der europäischen Staatsschuldenkrise.

Bei den Ausgaben seien nur geringe Spielräume für Einsparungen, verständlich wenn der BRH die vielen Milliarden für den Kriegsetat und Rüstung nicht beachtet, wenn die Milliarden an Subventionen zur Erfüllung ökonomischer Einzelinteressen nicht angetastet werden sollen. Aber bei den Einnahmen sieht man Möglichkeiten, so bei der unterschiedlichen Besteuerung von Diesel und Benzin, bei den Energiesteuer-Subventionen und bei einer „Überarbeitung“ des ermäßigten Umsatzsteuersatzes. Da ist der BRH wieder nah bei den Leuten, denn wenn es in diesen Bereichen zu höheren Steuereinnahmen kommen soll, dann zu Lasten des „normalen“ Geldbeutels. Die Millionen PKWs und LKWs, die mit Diesel fahren, sind so schnell nicht verschrottet, die Fahrer würden es empfindlich spüren, wenn höhere Steuern auf den Preis abgewälzt werden, wenn der Haushaltsstrom, Fernwärme, Erdgas und Heizöl höher besteuert würden, werden die Mietnebenkosten deutlich steigen, wenn bei den 7-Prozent-Artikeln im Warenkorb das eine oder das andere plötzlich mit 19 Prozent ausgepreist sind, ist das monatlich zu merken.

Man sollte davon ausgehen, dass welche Regierungskoalition auch immer zustande kommt, die Vorschläge und Empfehlungen des Bundesrechnungshofes dankbar aufgegriffen werden, denn dann folgt man ja nur der „seriösen“ Institution und ist es nicht selbst schuld.

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"Stets zu Diensten", UZ vom 24. November 2017



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