Der Start des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist chaotisch verlaufen. Seit dem 1. August müssen die Kommunen Erstklässlerinnen und Erstklässlern bundesweit eine tägliche Betreuung über acht Stunden ermöglichen. Während einige Städte dem Anspruch weitgehend gerecht werden konnten, stehen andernorts nicht einmal annähernd ausreichende Kapazitäten zur Verfügung. So unterschiedlich wie die Versorgung ist, so unterschiedlich sind auch die von den Kommunen kassierten Elternbeiträge. Sie bewegen sich bundesweit in einem Rahmen von null bis 279 Euro pro Monat. Hinzukommen vielerorts Kosten für das Mittagessen. In Wiesbaden werden 147,50 Euro für die Betreuung und 85 Euro für die Verpflegung fällig, wie die Fachzeitschrift „Kommunal“ ermittelt hat. Zugleich ist in mehreren Ländern ein Streit um die Finanzierung der Ganztagsbetreuung entbrannt. In Nordrhein-Westfalen sind 15 Städte und Gemeinden vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen, das sich aber nicht zuständig fühlt. In Bayern wird die Finanzierungslücke der Kommunen auf 700 Millionen Euro beziffert. Obwohl diese Fragen ungeklärt sind, wird der Rechtsanspruch in den kommenden Jahren ausgeweitet. Im Schuljahr 2029/2030 soll er für alle vier Grundschuljahrgänge gelten.
Teurer Ganztag
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"Teurer Ganztag", UZ vom 25. September 2026






