Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder

Von Peter Köster

Kontrovers diskutieren Gewerkschafter Tarifabschlüsse oder andere Initiativen, die Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder beinhalten. In der Vergangenheit hatte beispielsweise ver.di in einigen Bereichen zusätzliche freie Tage für Gewerkschaftsmitglieder in Tarifverträgen durchgesetzt, im kommenden Jahr erhalten nach einer Schlichtung die in der IG BAU organisierten Dachdecker eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro. Andere Gewerkschafter bringen einen höheren Steuerfreibetrag für Gewerkschaftsmitglieder in die Diskussion ein. Rechtlich sind derartige Regelungen zulässig, sofern sie die Höhe der gezahlten Beiträge nicht übersteigen.

„Ach, wenn der Dachdecker doch ein Kult-Auswanderer wäre…“

Seit Tagen wird in den Medien von einem vielfach beachteten Auswandererschicksal berichtet. Vergeblich suche ich aber, wie so oft, in den Tagesmedien ein paar wenige, handfeste Informationen über das „normale“ Leben der Menschen und ihrer Arbeit hier im Land. So zum Beispiel, dass die Gewerkschaft IG BAU für die bei ihr organisierten Dachdecker (die Gesamtbranche beschäftigt ca. 82000) nach Jahren der Blockade endlich wieder einen Lohnzuwachs erreichen konnte. Dito gilt dies übrigens für die Gerüstbauer (rund 40000 Beschäftigte in der Branche), Maler-Lackierer (etwa  130000 Beschäftigte), Licht- und Leuchtreklamespezialisten und andere. Für alle diese nicht so im spannenden Fokus stehenden „Kult-Berufe“ wird schon mal über mangelnden Berufsnachwuchs berichtet. Weniger aber darüber, warum diese Berufe lange nicht oben auf der Liste der Wunschberufe stehen. Ein Grund ist eben die Entlohnung.

Die Unternehmerverbände haben in den letzten Jahren den, zugegeben mittlerweile schlechteren Organisationsgrad, ausgenutzt und sich über Jahre zurück gelehnt und auf Zeit gespielt. Mit den Organisierten in diesen Berufen konnte trotzdem die IG BAU in den letzten Monaten für die Lohnentwicklung den Anschluss an die Branchenkonjunkturentwicklung halten. In den sogenannten Baunebengewerbeberufen hat sie, meist über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren, Lohnsteigerungen zwischen 5.4 Prozent und 5,9 Prozent erreichen können. Natürlich weitere dezidiertere Verbesserungen bei den Ausbildungsvergütungen, sogenanntes 13. Monatseinkommen (Weihnachtsgeld). Das alle drei zuerst genannten Vereinbarungen über Schlichtungsverfahren erreicht wurden, deutet auf zwei wesentliche Gründe hin.  Erstens: Der Organisationsgrad der Kolleginnen und Kollegen ist zu niedrig, um die volle Kraft der Beschäftigten bei Tarifverhandlungen in die Auseinandersetzung zu führen. Zweitens: Die Strategie der Unternehmer, über alle Betriebsgrößen hinweg, ist mehr und mehr konfrontativ bis total ablehnend gegenüber den berechtigten Forderungen der Beschäftigten. Für mich letztlich auch ein Ausdruck der Rechtsentwicklung in dieser Republik. Der „Herr-im-Hause-Standpunkt“ wird immer frecher von Unternehmern und ihren Managern im Betrieb als Maßstab angesetzt.

Die IG BAU hat auf ihrem letzten Gewerkschaftstag (2017) im Rahmen ihrer allgemeinen Tarifstrategie über alle Branchen einen Antrag angenommen, der für die kommenden Tarifauseinandersetzungen vermehrt die Forderung und Anwendung von mitgliederbezogenen Regelungen (Exklusivregelungen oder auch Differenzierungsklausel genannt) bei Tarifverträgen einbezieht. Dies, so zeigte sich bei den genannten und anderen Tarifabschlüssen, ist machbar. Beim Abschluss des aktuellen Tarifvertrags für die Dachdeckerbranche wurde eine Einmalsonderzahlung von 360 Euro vereinbart, bei den Gerüstbauern Vergleichbares. Im Gebäudereinigerhandwerk, was sich übrigens aktuell in Tarifauseinandersetzungen für ein Weihnachtsgeld befindet, gibt es seit zwei Jahren ein zusätzliches Urlaubsgeld nur für Mitglieder. Tarifverhandlungen in anderen Branchen werden auch mit der Forderung nach zusätzlichen Beiträgen für tarifliche Rentenzahlungen verbunden. Die Beispiele werden mehr. Die Trittbrettfahrerdebatte wird unter den Mitgliedern häufiger geführt. Der Erhöhung des Organisationsgrades und damit die aktive und bewusste Teilnahme an den Kämpfen zur Existenzsicherung kann und wird hierdurch positiv beeinflusst werden.

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"Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder", UZ vom 23. November 2018



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