(…) Die von Politik und Medien fleißig betriebene Rede vom NATO-Bündnisfall (…) ist ausgemachter Blödsinn und bietet eine offene Flanke. Jenseits der Frage, ob hinter einem als bewaffneter Angriff gewerteten Akt ein Staat als Völkerrechtssubjekt stehen muss oder nicht, kann er nur dann als Bündnisfall gewertet werden, wenn der angegriffene Staat sich nicht bereits mit diesem Staat im Kriegszustand befindet. (…)
Christoph Marischka, in: IMI-Standpunkt 2015/040
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