Großunternehmen sollen hunderte Millionen Euro geschenkt bekommen

CO2-Preis belastet

Mit 351 gegen 290 Stimmen hat der Bundestag am 24. Juni der „Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV) zugestimmt. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich der Versuch, durch finanzielle Beihilfen aus dem Steuertopf Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen auszugleichen.

Die Europäische Union (EU), die für ein Zehntel der Welt-Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, hat sich zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren. Durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels sind Unternehmen in der EU, die besonders energieintensiv produzieren, wie die Stahl- und die chemische Industrie, angehalten, für den von ihnen erzeugten CO2-Ausstoß Zertifikate zu erwerben (Preis pro Tonne CO2 gegenwärtig 25 Euro bis zu 55 Euro im Jahre 2025). Dies führt zwangsläufig zur Verteuerung der von diesen Unternehmen produzierten Waren, und zwar sowohl innerhalb der Grenzen der EU, als gerade auch auf dem internationalen Markt. Die Folge: Unternehmen außerhalb der EU, die keine CO2-Bepreisung vornehmen, verkaufen ihre Erzeugnisse zu günstigeren Preisen, europäische Konzerne erleiden einen Wettbewerbsnachteil.

Befürchtet wird die Abwanderung deutscher Firmen in Regionen, die keine oder geringere CO2-Reglementierungen vornehmen. Auf deutscher Ebene haben die Lobbyisten des „Bundesverbandes der Deutschen Industrie – BDI“, der über 40 Branchenverbände und über 100.000 Unternehmen vertritt, sich schon lange für eine staatliche Beihilfe zur „Abfederung“ des drohenden Wettbewerbsnachteils eingesetzt. Die im Positionspapier des BDI vom 24. Februar unter der selbstgesetzten Leitlinie „Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen“ niedergelegten Forderungen finden nun in der BECV ihren Niederschlag. Die Gesamthöhe der prognostizierten Beihilfezahlungen an deutsche Unternehmen kann die Bundesregierung momentan nur schätzen, für das laufende Jahr geht sie von circa 275 Millionen Euro aus, für 2022 von 330 Millionen Euro, Tendenz steigend.

Man erhofft sich langfristig eine Lenkungswirkung: Da sich in der Weltwirtschaft der Trend zur klimaneutralen Produktion über kurz oder lang durchsetzen werde, käme es zur Angleichung internationaler Erzeugnispreise, die deutsche Industrie könne – sofern sie zügig CO2-effiziente Technologien ausbaut und späterhin exportiert – die klimapolitischen Vorgaben für neue Profite nutzen. Wann allerdings sich eine weltweit festen Regeln folgende „Dekarbonisierung“ durchzusetzen vermag, steht in den Sternen. Auch die Begründung der Verordnung will sich da nicht festlegen. Zudem wird ein Konsens auf EU-Ebene über die nun eingeführte deutsche Beihilferegelung auf sich warten lassen.

Übrig bleibt ein protektionistisches Programm zur Förderung international agierender deutscher Konzerne. Kleine Unternehmen, die nicht auf der Liste der beihilfeberechtigten Global-Player stehen, bleiben auf der Strecke. Und der Steuerzahler trägt die Last dafür, dass international weiterhin Profite eingefahren werden können.

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"CO2-Preis belastet", UZ vom 16. Juli 2021



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